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Besitzungen zu Thalheim, welche sie 1347, 1367, 1384, 1404, 1541 und 1563 von Limpurg u. A. erwarben. Allein auch andere Corporationen waren begütert: 1433 kaufte die Brüderschaft der St. Catharinenkirche in Hall von Kraft von Enslingen eine Hube und ebenso die Frauenkaplanei in der Veldnerinkapelle daselbst 1392 von Erkinger von Stetten, Bürger zu Hall, einen Hof. Auch das Kloster Murrhardt erwarb 1429 Güter von Walther v. Bachenstein, welche es aber 1480 wieder an Wilhelm v. Vellberg veräußerte. Alles, was Vellberg besaß (22 Höfe, Huben und Sölden) kam mit sämmtlichen vellbergischen Besitzungen 1595 an Hall, und wurde dem Amte Vellberg zugewiesen, bei welchem es bis 1803 verblieb. Die Besitzungen, welche die Stiftungspflege Stöckenburg daselbst hat, erwarb dieselbe 1417 bis 1440 von denen v. Vellberg.

b. Rappolden, eine Mühle mit 12 evangel. Einwohnern, nordwestlich 1/2 Stunde von Thalheim, an der Bühler, nahe an steilen, schwer zu ersteigenden Bergabhängen, welche, felsigt und nur sparsam mit Waldbäumen besetzt, die Gegend zu einer wildromantischen machen. Sie kam 1370 von Conrad Alt, Bürger zu Hall, an den Heiligen zu Stöckenburg. In einem Wechselbrief von 1466 erscheint ein Walther Rappolt v. Rappoltenmühl. Die Mühle wurde 1580 von der Stadt Hall an Conrad v. Vellberg vertauscht, sie kam aber 1595 mit dessen Besitzungen wieder an Hall.


20. Gemeinde Thüngenthal,
bestehend aus 3 Parcellen mit 538 Einwohnern.[1]

a. Thüngenthal, paritätisches Pfarrdorf mit 316 Einwohnern, worunter 126 Kath., in ältern Urkunden Dungental, auch Tungenthal, Tüngental und Dingenthal,[2] zählt 25 Gemeinderechte, worunter 16 comburgische und 9 hallische, und 12 Mrg. 3 Vrtl. vertheilter und 51 Mrg. 11/2 Vrtl. unvertheilter Allmanden. Das Dorf liegt östlich, 11/2 Stunden von Hall, fast in der Mitte der thüngenthaler Ebene (s. o. S. 6); durch dasselbe führt von Altenhausen her eine Vicinalstraße von Hall, die von


  1. Siehe Beschreibung des Bezirkes Thüngenthal, von Pfarrer Cleß. Hall 1842.
  2. Aus der frühern Schreibart könnte man folgern, daß der Name von dem Ding oder placitum herrühre, dessen hernach gedacht wird, wenn nicht das Kloster Comburg und dessen Geding jünger wäre, als der Ort. Es müßte denn hier ein älteres Grafending bestanden haben.
Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 265. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0265.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)