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derselben Ebene wie Thüngenthal. Gegen Osten und Süden ragen die limpurgischen Waldgebirge an die Markung heran.

Den großen und kleinen Zehenten hat der Staat wegen Comburgs; den Neugereuthzehenten, welcher halb hallisch, halb comburgisch war, besitzt derselbe ebenfalls. Gefällberechtigt sind, nachdem die Gemeinde alle Rechte des Staats mit 16.500 fl. 2 kr. Kapital seit 1817 abgelöst, nur die Armenverwaltung Hall und einige haller Privaten.

Hessenthal hat eine eigene evangelische Kirche von höherem Alter, in welcher der Pfarrer zu Thüngenthal je am zweiten Sonntag Predigt und Katechisation und jährlich viermal Communion, sowie alle Casualien zu halten hat. Die Baulast hat der Staat. Die katholischen Einwohner sind nach Steinbach eingepfarrt. Der Ort hatte früher ein eigenes evangelisches und ein eigenes katholisches Schulhaus; nachdem aber beide baufällig geworden, wurde 1839 ein neues Schulhaus unter Einem Dach, mit zwei Schulstuben und zwei Lehrerswohnungen gebaut. Baupflichtig ist zu beiden der Staat und zwar zum evangelischen Namens der Oberlandesheiligenpflege, zum katholischen aber Namens Comburgs. Der Orts-Etter wurde 1840 mit bedeutenden Kosten durchgängig corrigirt und Kandeln angelegt. Hessenthal hat eine Schildwirthschaft (ehemals hallische Schenkstatt). Die Gemeinde ist arm; der größte Theil der Einwohner besteht aus kleinen Bauern oder Söldnern, aus wenig beschäftigten Handwerkern und Taglöhnern. Die Ein- und Aus-Wanderungen sind hier besonders stark, und viele Güter wechseln ihre Besitzer mindestens alle zwei Jahre. Die Erzeugnisse sind, außer den gewöhnlichen des Oberamtes, wenig Obst, etwas Reps und Hopfen.

Hessenthal war wahrscheinlich ein Besitzthum der Grafen von Rothenburg oder Comburg. Die vormals comburgischen Besitzungen kamen 1102 von Egbert und Rüdiger v. Hessenthal, 1222 von Heinrich v. Hessenthal, welcher in das Kloster eintrat, alle seine Besitzungen auf Absterben seiner Frau dahin vermachte und nachmals Abt wurde, 1311 bis 1545 von Heinrich Rudolph, Bürger zu Hall, Walther v. Tullau, Michael und Claus von Hörlebach und Hans v. Morstein an Comburg. Die Vogtei und das Gericht über mehrere Güter verkaufte Heinrich Berler, Schultheiß zu Hall, 1342 an Conrad von Vellberg, Bürger daselbst, von welchem sie später an Comburg kamen. Weitere Vogtrechte und Antheil am Gericht erwarb Comburg 1398 von Schenk Friedrich von Limpurg und 1405 von Conz Adelmann zu Neubronn, wozu Engelhard v. Weinsberg, der das ganze Gericht und die Vogtei von Comburg selbst zu Lehen hatte, seine Zustimmung gab. So bekam Comburg die meisten

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 219. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0219.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)