Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

und gehört zu einer Familienstiftung. Bis 1806 war es dem Kanton Odenwald einverleibt. Auf die damit verbunden gewesene Gerichtsbarkeit und Polizei haben die Gutsherren gegen Einräumung der in §§. 30 und 41 der K. Deklaration vom 8. Dec. 1821 zugesicherten Rechte verzichtet; nicht aber auf die Forstgerichtsbarkeit.

Der Ort hat eine Kirche, ein Pfarr-, ein 1836 erweitertes Schul-Haus, zwei Schildwirthschaften mit Bierbrauereien, worunter die eine sehr gut betrieben wird und einen bedeutenden Achsverkauf hat, und eine Mahlmühle. Die Baulast an der im hintern Dorf gelegenen Kirche zu St. Margaretha, welche nach Inschriften an Kirche und Thurm 1470 neu gebaut worden ist, hat der Staat Namens der vormaligen Oberlandesheiligenpflege. Sie hat eine gute, 1844 von Gruol in Bissingen erbaute Orgel. Aus dem ebengedachten Grunde hat der Staat auch das an der sogenannten „Bettlersumkehr“ gelegene Schulhaus zu bauen. Die Baulast an dem vor 14 Jahren neuerbauten Pfarrhaus aber hat die Gemeinde. Pfarrgenossen sind die Einwohner von Bibersfeld, Buchhof, Röthenhof und ein Theil von Wielandsweiler. Das Patronatrecht des Staats rührt vom Kloster Murrhardt her. Wie schon S. 102 erwähnt, ist hier 1841 das Realgemeinderechtsverhältniß durch Übereinkunft aufgehoben worden.

Bibersfeld war eine der vielen diesseitigen Besitzungen der Schenken von Limpurg, und es ist höchst wahrscheinlich, daß es schon in den ältesten Zeiten zu der Limpurg gehörte. Im Jahr 1265 übergab Schenk Walter dem Kloster Lorch omne jus advocatie in Bibersueld. Allein bald darauf müssen die Limpurg wieder in Besitz gekommen seyn, da sie mindestens vom 14. oder 15. Jahrhundert an Gericht und Vogtei in mehreren Abtheilungen an einige haller adelige Familien zu Lehen gegeben haben. Ein eigenes adeliges Geschlecht, das den Namen von Bibersfeld geführt hätte, findet sich aber nicht, dagegen hatte die Familie von Morstein hier ihren Sitz bis zu Anfang des vorigen Jahrhunderts. Ihre Besitzungen, welche aus 1/8 am Gericht und mehreren Gütern und Gülten bestanden, gingen an die Familie Hölzel v. St. Sternstein, hierauf an die von Falkenhausen und von dieser an die Familie v. Gemmingen über, welche noch im Besitz ist. Sie waren ein Theil des limpurgischen Schildlehens, das auf Absterben des limpurgischen Mannsstamms 1746 an Brandenburg-Ansbach und im Jahr 1802 an die Krone Württemberg überging (Prescher, Geschichte v. Limpurg II. S. 416). Vermuthlich ist es derjenige Theil vom limpurgischen Lehen, den 1415 Eitel Eberhardt (v. Eltershofen) inne hatte. Im J. 1415 werden Eitel Eberhardt, Hans und

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 182. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0182.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)