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in Bibersfeld, Röthenhof und Wielandsweiler die Pfarrei Bibersfeld, in Hohenholz der Hospital Hall und in Starkholzbach die Pfarrei Michelfeld. Der Blutzehente gebührt dem Staate in Hagenbach und Sittenhardt zu 2/3 (1/3 der Pfarrei Westheim); der Pfarrei Bibersfeld in Bibersfeld, Buchhof, Röthenhof und Wielandsweiler; dem haller Hospital in Hohenholz. Der Heuzehente steht in Hagenbach und Starkholzbach dem Staat zu; in Bibersfeld, Röthenhof, Sittenhardt und Wielandsweiler wird keiner gereicht. Der Novalzehente gebührt, von der Reichsstadt her, dem Staat. An den übrigen grundherrlichen Rechten sind außer dem Staat, die Freiherren von Gemmingen-Guttenberg, sowie die Stadtpflege und Armenverwaltung Hall, der Hospital daselbst und mehrere haller Familien betheiligt. An den grundherrlichen Rechten des Staats haben die Pflichtigen seit 1817 einen Kapitalbetrag von 11.882 fl. 32 kr. abgelöst. – Filialien von Bibersfeld sind Buchhof, Röthenhof und ein Theil von Wielandsweiler. Hagenbach ist nach Hall, Hohenholz nach Rieden, Sittenhardt und der andere Theil von Wielandsweiler nach Westheim und Starkholzbach nach Michelfeld eingepfarrt. Die Katholiken gehören zur Pfarrei Steinbach. Schulen sind in Bibersfeld und Sittenhardt. Die Kinder von Hohenholz besuchen jene in Rieden.

Mit Ausnahme von 1/8 an Bibersfeld, das bis 1806 der Ritterschaft einverleibt war, und Starkholzbach, welches Comburg gehörte, aber unter der Hoheit von Hall stand, waren sämmtliche Parcellen dem haller Amte Rosengarten zugetheilt, mit welchem sie an Württemberg kamen.

a. Bibersfeld, im Munde des Volkes „Biberstfeld,“ Pfarrdorf mit 541 ev. Einwohnern, 64 Gemeinde-Rechten, worunter 531/2 alt hallische, die übrigen freiherrlich v. Gemmingensche, mit 346 Morgen vertheilten, 162 Mrg. unvertheilten Allmanden und Gemeinde-Waldungen. Es liegt eine Stunde südwestlich von Hall an der Bibers und ist ein nettes freundliches Dorf, das durch die zuvorgedachte Vicinalstraße sehr belebt ist. Über die Bibers führen zwei steinerne Brücken.

Ein Achttheil von Bibersfeld bildet das mit den Rittergütern Bonfeld, Niedersteinach und Thalheim verbundene Rittergut Bibersfeld, welches den Freiherren von Gemmingen-Guttenberg-Bonfeld zusteht. Zu demselben gehören noch Gefälle zu Raibach, Münkheim, Unterlimpurg und Hall, 2/3 am großen und kleinen Zehenten zu Orlach, Dörrhof und Elzhausen, auch die Hälfte am dortigen älteren Novalzehenten, und 2/3 am großen und kleinen Zehenten zu Altenberg und Niedersteinach. Der Ertrag des Rittergutes wurde 1820 zu 800 fl. angegeben. Es ist Mannlehen, Fideikommiß

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 181. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0181.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)