Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

angelegte Straße einen Kosten von 25.000 fl., wovon die Amts-Corporation 10.000 fl. übernahm; die Correktion der Auffahrt bei St. Michael einen von 5500 fl. und die Straßenanlage innerhalb Etters gegen Crailsheim einen solchen von 9500 fl. Sodann erwarb die Stadt, nach dem die Siedhäuser abgebrochen waren, von dem Staat um 4500 fl. den Platz des alten sogenannten Haals, worauf nun die Viehmärkte gehalten werden. Dazu kamen Verbesserungen der Lehranstalten, die auf Kosten der Stadtkasse 1838 eingeführte Straßenbeleuchtung mit jährlichen 1000 fl. und der 1840 vorgenommene Überbau des Schlachthauses mit 6000 fl. Das durch diese bedeutenden Mehrausgaben entstandene Deficit war indessen von der Restverwaltung gedeckt worden; da nun aber die Mittel dazu nicht mehr ausreichten, so mußte vom 1. Juli 1844 ein Stadtschaden von 3000 fl. umgelegt werden, der aber schon vom 1. Juli 1845 an wieder ganz aufhörte. – Übrigens ist noch anzufügen, daß der rentirende und nicht rentirende Grundstock der Stadt, an Gebäuden, Gütern, Gefällen und Capitalien 400.000 fl. beträgt, worunter 35.000 fl., welche 1839 auf den Tod des hiesigen Bürgers und Weinhändlers Johann Heinrich Wieland durch dessen letzten Willen der Stadt zugefallen sind, jedoch in besonderer Verwaltung stehen. Der jährliche Betrag an Geld- und Frucht-Gülten ist zu 7000 fl. und der an Laudemien nur noch zu 1500 fl. berechnet, indem die in den letzten 25 Jahren stattgehabten Ablösungen einen Capitalwerth von 130.000 fl. haben. Sehr bedeutend ist auch das Stiftungsvermögen, das – wie die Tabelle zeigt – einen jährlichen Gesammtertrag von 43.261 fl. gewährt. S. auch hienach.

Das Wappen der Stadt ist aus drei Wappen zusammengesetzt. Das erste besteht in dem alten Münzzeichen des goldenen Kreuzes und silbernen Handschuhes (oder einer Hand); das zweite in dem Wappen der ehmaligen Herrn der Burg Hall, welcher ein zu 2/3 rother und zu 1/3 goldtingirter Schild mit einem goldenen Haupte ist; und das dritte in dem kaiserlichen Schutzwappen, welches – etwa seit 1340 – ein einfacher, seit Kaiser Karl V. aber ein doppelter Reichsadler ist. Das älteste noch vorhandene Siegel vom Jahr 1228, womit der Reichsschultheiß Heinrich und die Bürgerschaft eine Urkunde bekräftigten, stellt einen Handschuh mit einem Kreuz zur Rechten, und einen Handschuh darunter vor. Beide sagen, es sey dieß „nostrum Sigillum.“ Mindestens von 1276 an besteht das Siegel nur noch aus einem Handschuhe mit einem Kreuz darüber und der Umschrift: „Sigillum universitatis civium in Hallis.“ – Im kleinen Kanzleisiegel steht das Kreuz mitten in dem Handschuh (oder der Hand).

Ein Vorrecht der Stadt war, nach Crusius (II. 7. 5.), daß sie

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 135. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0135.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)