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die Preise eines Morgens kommen auf 300–400–600 fl. zu stehen. Der Weinbau ist nicht von besonderem Belang, doch ist vor Kurzem ein wohlgelegener, früher bewaldeter Abhang, als Weinberg angelegt und nach bessern Grundsätzen vorherrschend mit Silvanern, Clävnern und Gutedeln bestockt worden. Man bezahlt den Morgen mit 360–400 fl. Mit vieler Aufmerksamkeit und in möglichster Ausdehnung wird die Obstzucht betrieben; der Verkauf der Zwetschen und des Kernobstes (vorzugweise Luikenäpfel) ist beträchtlich und geht zum großen Theil nach Bayern. Die Commun ist im Besitz eines Laubwaldes von ungefähr 130 M. am südlichen Abhang des Schurwaldes, im Besitz einer beträchtlichen Waldfläche auf hiesiger Markung ist die Stadt Eßlingen. Überhaupt sind ausgesessene Eigenthümer (namentlich aus Deizisau, Plochingen, Zell und Berkheim, und die Stiftungsverwaltung Eßlingen mit 80 Morgen Wiesen) an hiesiger Markung bedeutend, doch auch Altbacher auswärts betheiligt. Die Rindviehzucht ist der Ausdehnung des Güterbesitzes angemessen und verbessert sich durch sorgfältige Nachzucht. Die Schafzucht hat aufgehört. Erwähnung verdient, daß die Bienenzucht von mehreren Bürgern mit Glück betrieben wird. Der Gewerbebetrieb ist ganz unbedeutend, indem sich (mit Ausnahme eines Liniermeisters mit 2 Maschinen und eines Papparbeiters, die ihre Arbeiten gewöhnlich an Stuttgarter Kaufleute absetzen) nur die nöthigsten Handwerke für den Ortsbedarf vorfinden. Schildwirthschaft ist eine vorhanden.

Der große und kleine Zehent wird vom Staat bezogen und erträgt in der Pachtperiode von 1839/47 ersterer jährlich: Dinkel 61 Sch. 2 Sri., Gerste 14 Sch. 6 Sri., Haber 7 Sch. 3 Sri., Einkorn 13 Sch. 1 Sri., Stroh 1 F.; letzterer jährlich an Geld 112 fl., Welschkorn 4 Sch. 6 Sri., Ackerbohnen 1 Sch. 5 Sri. Der Heu- und Öhmdzehent ist abgelöst. Der Weinzehent beträgt 1831/48 jährlich 115 fl. Dazu Surrogatgelter 24 fl. 17. kr. Neubruchzehenten 68 fl. 35 kr. Innerhalb Etters hat den kleinen, den Heu- und Öhmdzehenten die Pfarrei. Ein unbedeutender Gütergenuß wird den Bürgern nach dem Altersvorrecht angewiesen.

Wenn die Alachbacher marca in Nr. 2460 des cod. Lauresh. hieher zu beziehen ist, so war das Kloster Lorsch an der Bergstraße schon im J. 783 auch in unserem Altbach begütert, was wir dahin gestellt seyn lassen. Daß es um die Mitte des 13. Jahrhunderts ein Geschlecht gab, welches sich Alpach schrieb, ergiebt sich aus einer unter Sirnau bei Deizisau anzuführenden Nachricht vom J. 1241, und Alpach findet sich auch der Ort in früheren Zeiten immer geschrieben. Friedrich von Stauffeneck hatte hier Zehentrechte, welche von ihm den 26. Dec. 1259, und von seinen Söhnen Eberhard

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Eßlingen. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1845, Seite 177. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAE%C3%9Flingen_177.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)