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1. Eßlingen, die Oberamtsstadt, ehemals freie Reichsstadt, liegt (und zwar mit dem Frauenkirchthurm) unter 26° 58′ 6,57″ östl. Länge, und 48° 44′ 38,28″ nördl. Breite, 33/4 geom. St. nach der Landstraße, 23/4 in horizontaler Entfernung ostsüdöstlich von Stuttgart. Die Erhebung über dem Mittelmeer, und zwar die des Neckarniveau unter der Brücke beträgt 715,2, die der Erdfläche an der Frauenkirche 772,6, die mittlere Erhebung 743,0 P. F. Die Stadt, ohne die Filialien, zählt 7170 evangelische, 244 katholische, 128 israelitische, zusammen 7542 ortsangehörige, und nach der Aufnahme vom 15. December 1843 9093 ortsanwesende Einwohner, und ist somit eine Gemeinde erster Classe. Die Stadt ist der Sitz des Gerichtshofs für den Neckarkreis, sämmtlicher Bezirksstellen (mit Ausnahme des Forstamts), eines Postamtes (seit 1843 mit Poststall) und war von 1811 bis Frühjahr 1845 Garnisonsplatz eines k. Reiter-Regiments. Außerdem haben hier ihren Sitz: ein evangelisches Schullehrer-Seminar, das Camerariat des Landcapitels Stuttgart, ein Nebenzollamt erster Classe, und von wissenschaftlichen Practicanten: (außer den 4 Ober-Justiz-Procuratoren) 2 Rechtsconsulenten und 9 practische Ärzte. [1]

Die Stadt am rechten Neckarufer in einer sanften Einbiegung des Thales gelegen, ist von Gärten, Obstpflanzungen und Weinbergen umgeben, und bietet eine der reizendsten Ansichten des Landes. Am vortheilhaftesten stellt sie sich mit ihren Kirchen, Thürmen und den Überresten ihrer mittelalterlichen Befestigung, je nach der Beleuchtung entweder von Ober-Eßlingen oder von den westlichen Höhen bei Weil aus gesehen, dar. [2] Der trefflich angebaute Boden ist besonders im Thal tiefgründig und fruchtbar, die Luft rein und mild, da die gegen Norden vorliegenden Höhen der Neckar- und Ebershalde gegen rauhe Winde Schutz gewähren. Mandel- und selbst Feigenbäume kommen hie und da an warmen Weinberghalden im Freien fort. (Die klimatischen und Gesundheitsverhältnisse s. oben.)

Die Anlage der Stadt ist, wie ein Blick auf den beigegebenen


  1. Die Zehenten hat die Stiftungspflege (welche das Zehentrecht 1835 acquirirte, s. kirchl. Verhältnisse) gegen eine Geldsumme von 6775 fl. an die Stadtgemeinde auf 25 Jahre verpachtet. Grundherrliche Abgaben lasten auf dem ganzen städtischen Bezirk keine. – Die niedere Jagd auf der Stadtmarkung ist Eigenthum der Stadt und wird verpachtet. Die Fischerei ist zum großen Theil ebenfalls städtisches Eigenthum; ein kleinerer Theil gehört dem Staat und ein noch kleinerer einem Privaten.
  2. Einen unvergleichlichen Überblick genießt man auch von der Höhe der Neckarhalde, wo der Lithographie-Besitzer Schreiber einen artigen, kleinen Pavillon erbaut hat.
Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Eßlingen. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1845, Seite 093. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAE%C3%9Flingen_093.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)