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und die Stadt Eßlingen hat das Recht die kleine Jagd auf ihrer Markung auszuüben.

Die Benützung dieses Jagdrechtes wird von dem Stadtrath an Bürger verpachtet und ist die Pachtzeit bisher auf 12 Jahre festgesetzt worden.

Der Wildstand im Oberamt ist wie überall in Abnahme begriffen und besteht aus etwas Edel- und Damwild, aus Rehen, Hasen, Feldhühnern, Schnepfen; hie und da zeigen sich wilde Enten.

An Raubzeug trifft man Füchse, Marder, Iltiße und sehr selten auch die wilde Katze und den Fischotter.

Bei dem geringen Wildstand fallen daher auch nur selten noch Wildschadensklagen vor und sind gewöhnlich leicht zu beseitigen.

Sämmtliche Jagdfrohnen sind abgelöst.

Die Fischerei, welche im Neckar, in der Fils und in mehreren kleinen Bächen, namentlich der Kersch betrieben wird, liefert Weißfische, Barben, Hechte, Aale, Bersich, Forellen und Gruppen. Auch werden Krebse, doch mehr Stein- als Edelkrebse, gefangen. Das Fischrecht steht mit Ausnahme der Markung Eßlingen, wo es städtisch ist, dem Staat zu und ist verpachtet. Übrigens hat sich der Ertrag in neueren Zeiten sehr vermindert, wie auch der Fischhandel in Eßlingen wenig mehr von Belang ist.


B. Kunst- und Gewerbfleiß.
a. Hauptgewerbe.

Da sich eigentliche Gewerbsindustrie nur in der Stadt Eßlingen befindet, wo sie um so belangreicher ist, so muß auf die ausführliche Darstellung derselben in der Ortsb. verwiesen werden. Fabrikgeschäfte finden sich auf dem Lande, mit Ausnahme einer Senffabrik in Denkendorf und einer Strohhutfabrik in Steinbach, keine eigentliche. Die Handwerker auf den Dörfern aber theilen ihre

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August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Eßlingen. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1845, Seite 069. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAE%C3%9Flingen_069.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)