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Eberhard Friedrich, geb. den 6. März 1776, im J. 1824 Direktor des Main- und Tauberkreises, im J. 1832 Direktor der Kirchenministerialsektion zu Karlsruhe, im J. 1835 badischer Geheimerrath, † den 20. Apr. 1843.

Was die kirchlichen Verhältnisse betrifft, so war Schwaigern vor der Reformation der Sitz eines zum Archidiakonat Wimpfen des Bisthums Worms gehörenden Landkapitels (s. o. VII, 2). Nach Würdtwein (Nov. subs. dipl. 3, 311) waren in der dem Täufer Johannes gewidmeten Parochialkirche, zu deren Pfarrei die Familie Neipperg das Patronatrecht hatte, eine besondere Kapelle zur h. Dreifaltigkeit und verschiedene Altäre der Jungfrau Maria, der h. h. Martin, Georg, Katharina, Barbara, des h. Kreuzes. Außerdem bestand eine weitere kleine Kapelle, worin ein Altar der h. h. Bartholomäus und Sebastian; eine andere, den h. h. Sabina (nach andern Severus), Moriz und Vitus geweihte und mit einem Altar des h. Michael verbundene Kapelle stand im Felde. Die meisten dieser Pfründen hatten besondere Geistliche mit eigenen Häusern, woran wohl die noch heutzutage diesen Namen führende Pfaffengasse erinnert.

In Folge der Reformation (vrgl. ob. S. 346) wurde hier eine Oberpfarrei errichtet, welcher die übrigen neippergischen Pfarreien zu Neipperg, Klingenberg, Massenbach und Adelshofen untergeordnet wurden; Bernhard Wurzelmann, gewesener Kanoniker des Stifts Wimpfen war hier evangelischer Pfarrer, wurde aber im J. 1533 auf Empfehlung des Johannes Brenz zu Hall als Stadtpfarrer in Dinkelsbühl angestellt (Lang Beschr. des Rezatkreises 2, 11). Im J. 1536 zogen die Neipperg die geistlichen Güter ein; allein durch einen den 9. Aug. 1727 vor der zu Wien angestellten Hofkommission getroffenen Vergleich mit seinen Schwestern brachte Wilhelm Reinhard von N. sämtliche seit dem J. 1692 noch übrige vormals geistliche, seit der Reformation aber säkularisirte geistliche Güter, Pfründen, Stiftungen und Gefälle zu Schwaigern, wie sie Namen haben mochten, an sich, trug diese Erwerbungen nebst dem Kollaturrecht dem Herzog Karl Alexander von Württemberg als ein Kunkellehen für sich und seine ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechts, beziehungsweise wenn diese gänzlich abgegangen sein sollten, seine Kognaten und deren gesamte ehelichen Söhne und Töchter auf, und wurde in dieser Weise den 13. Okt. 1736 vom Herzog wirklich belehnt: ein noch heutzutage bestehendes Kunkellehen. – Der Ortsheilige ist übrigens noch vorhanden (vrgl. Klunzinger 4, 72).

Den 2. Mai 1867 übernahm das Staatskammergut um die Summe von 1260 fl. 41 kr., welche die Familie Neipperg zu zahlen hatte, die prinzipale Verbindlichkeit, das Stadtpfarrgebäude in Schwaigern nebst der dazu gehörigen Scheuer mit geschlossenem Hofraum,

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 417. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0417.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)