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Gericht, Frevel, Strafen und Bußen; doch wurde im Urtheil vom 21. Jan. 1549 zwischen Peter und Michael von Sternenfels einerseits und der Herrschaft Württemberg andererseits der letzteren in etlichen Fällen ein Mitklagensrecht in Malefizsachen eingeräumt. Die Grundherrschaft bezog in einem besonders versteinten Bezirk vom großen Zehenten 2/3, den Rest der Deutsche Orden, in dem gleichen Bezirk vom kleinen Zehenten die Pfarrei Ochsenberg 2/3, die Pfarrei Leonbronn 1/3. Daneben hatte Sternenfels noch Lehengüter, Zinse und Gefälle der verschiedensten Art. Den 19. April 1610 wurde für Ochsenberg, Michelbach und Zaberfeld eine eigene Erbordnung zwischen Ehegatten, welche ohne letztwillige Verfügung sterben, publicirt.

Den 10. Febr. 1749 verkauften die Gebrüder Ludwig Bernhard von St., württembergischer Geheimerrath und Hofmarschall, und Karl Alexander von St., kurpfälzischer Kämmerer, die sternenfelsischen Orte Ochsenberg, Michelbach, Zaberfeld und der Familie Antheil an Leonbronn, nebst dem Pfizen- und Riesenhofe, Allod und Lehen, an den Herzog Karl Eugen von Württemberg für 300.000 und 8500 fl. Schlüsselgeld. Ochsenberg zählte damals 33 Häuser, 19 Scheuern, und das Simplum der Steuer zum Kanton Kraichgau betrug 100 fl. 39 kr. Es entstand nun aber wegen des Besteuerungsrechts in den verkauften Orten zwischen Württemberg und diesem Kanton ein Prozeß vor dem Reichshofrath, welcher nach einer Dauer von etlichen 30 Jahren den 1. Juli 1783 durch gütlichen Vergleich dahin erledigt wurde, daß die Ritterschaft sich des angesprochenen Besteuerungsrechtes, sowie der für das Verflossene gemachten Forderungen gänzlich begeben, das herzogliche Haus aber der Ritterschaft 115.000 fl. bezahlen sollte. Der kaiserliche Hof bestätigte zwar den Vergleich nicht (Reuß Staatscanzlei 2, 394. 8, 470), allein der Kanton Kraichgau erklärte den 7. Nov. 1791 sich trotz dessen für die Anerkennung desselben und des dahin enthaltenen Verzichts auf die Steuer und die damit verbundenen Rechte.

Ochsenberg bildete nunmehr samt den Amtsorten Leonbronn, Zaberfeld und Michelbach ein eigenes Kammerschreibereigut mit einem Stabsamtmann und Keller, sowie dem Rechte, einen Abgeordneten zur Landschaft zu schicken. Mit der letzteren verglich sich Herzog Karl Eugen den 21. März 1749 dahin, daß der neue Erwerb derselben für die Übernahme von 60.000 fl. am Kaufschilling inkorporirt werden, hinsichtlich der Steuern und deren Verwendung aber es hier wie bei anderen der Landschaft inkorporirten Kammerschreibereiorten gehalten werden solle. Im J. 1807 wurde der Stab aufgehoben und wurden die Orte dem Oberamt Güglingen, in der Folge dem Oberamt Brackenheim zugetheilt.

Was insbesondere das Schloß anlangt, so war dasselbe auch

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 386. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0386.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)