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die Stadt früher verpfändet hatte, den 10. März Bischof Emicho von Worms, den 20. Mai 1296 Probst Dietrich von Wimpfen und den 13. Febr. 1297 Pabst Bonifazius VIII. Den 16. Mai 1296 verkauften besagter Rudolf und Ulrich von Magenheim mit Einwilligung der beiderseitigen Gattinnen an dasselbe Kloster auf öffentlicher Straße um 318 Pfd. Hllr. weniger 10 Schilling ihre Gefälle zu Güglingen und Weiler, nämlich 2 Fuder Weins von dem 3. Theil des Weins zu entrichten, welcher jährlich in zwei zur Markung der Stadt gehörigen Weinbergen auf dem Berg Rietenfurt wächst, 6 Pfd. Hllr. Martinisteuer aus den Einkünften der Stadt, die Kelter zu Weiler mit Gerechtigkeiten, namentlich die Gefälle aus den Weinbergen, welche auf dem Berg Weilerberc liegen, auch allem Fruchtzehnten etc. vom Berge Furst bis an den Bach Michelbach und das Zaberufer bei Weiler, zudem eine Martinisteuer an jungen Hühnern von demselben Berge, 211/2 Urnen Weins, Erbeimer genannt, von dem auf dem Weilerberc erzeugten Wein und zwei Theile des Frucht- und Weinzehentens von diesem Berg.[1] Den 23. Okt. 1296 erklärte Rudolf ausdrücklich, er habe bei dem Verkauf der Stadt mit ihren Zugehörungen an Gerlach von Breuberg das Patronat der Kirche mit Zugehörungen ausgenommen, und den 24. März 1297 verkaufte derselbe noch eine Scheuer auf dem Dotalgrundstück der hiesigen Kirche an das Kloster um 13 Pfd. Hllr. Im J. 1297 anerkannte obiger Gerlach, der von genanntem Kloster hier erworbene Besitz, welcher älter sei, als sein Eigenthumserwerb an der Stadt, werde von diesem durchaus nicht berührt. (St.-A.). Es handelte sich aber wohl nicht von einem dauernden Eigenthumserwerb, sondern nur von einer Verpfändung, einem Eigenthum auf Wiederlosung. Denn der erste Gemahl von Rudolfs Tochter Elisabeth, Graf Konrad von Flügelau[2] (einer jetzt abgegangenen Burg in der Nähe von Roßfeld O.-A. Crailsheim) löste die von seinem Schwiegervater verpfändeten Güter aus eigenen Mitteln wieder ein, jedoch mit der Bedingung, daß wenn er ohne rechte Leibeserben stürbe, sein mütterlicher Oheim, Graf Heinrich von Eberstein, diese Güter erben solle, und verzichtete auch den 14. Okt. 1303 gegenüber obigem Kloster auf alle Ansprüche an die von demselben durch seinen Schwiegervater erworbenen Güter und Rechte zu Güglingen, Pfaffenhofen, Weiler


  1. Noch jetzt gibt es ein Bächlein Rietfurt, Rietfurt-Äcker, -Wiesen, -Weingärten am Fuße des Reisebergs. – Es ist in der Urkunde von der Bereitung eines besonderen Weins: des Rappois- oder Rappas-Weines die Rede; über diesen Wein, welcher aus ganzen Trauben von rother Farbe mit den Kämmen gewonnen wurde, vrgl. Württ. Jahrb. 1837, S. 158.
  2. Ein Zusammenhang dieses Grafen Konrad von Flügelau mit der obengenannten Flügelaumarkung und der angeblichen großen Stadt Flügelau im Zabergäu dürfte nicht anzunehmen sein (s. Klunzinger 1, 50. 51.)
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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 262. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0262.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)