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Folgenden genannten Urkunden vom 3. Febr. 1320 und 18. Okt. 1321 zu schließen – unter seine beiden Kinder: Rudolf und Maria. Ersterer verkaufte, beziehungsweise verpfändete gegen das Ende des 13. Jahrhunderts seine Hälfte mit Güglingen an Gerlach von Breuberg, von diesem löste sie der erste Gemahl seiner Tochter Elisabeth, Graf Konrad von Flügelau, wieder ein und vererbte sie um 1313 auf seinen Oheim, den Grafen Heinrich von Eberstein, weßhalb Elisabeth und ihr zweiter Gemahl, Zeisolf von Magenheim, den 3. Febr. 1320 gegenüber diesem Heinrich ausdrücklich auf Güglingen und die halbe Burg Blankenhorn verzichteten. Aus dem ebersteinischen Besitze kam diese Hälfte jedoch mit Güglingen bald an Württemberg (das Genauere s. bei Güglingen). – Die andere Hälfte brachte Maria von Neuffen ihrem Gemahle, Ulrich von Magenheim, bei und vererbte sie auf ihre Tochter Maria und deren Gemahl Graf Otto von Hohenberg zu Nagold † 1299. Allein der Sohn des letztgenannten Ehepaares, Burkhard, verkaufte sie mit anderem Besitz in der Gegend den 18. Okt. 1321 an Graf Eberhard den Erlauchten von Württemberg (s. o. S. 179).

Den 12. Aug. 1327 verpfändete Gr. Ulrich III. von Württemberg die Feste mit Antheilen an verschiedenen anderen Zabergäuorten vorübergehend an Kurmainz (s. o. S. 179). Im J. 1420 wird sie als der Herrschaft Württemberg eigen aufgeführt; in den Jahren 1432/3 waren die Neipperg hier pfandberechtigt.

Seit 1462 wurde Blankenhorn nach einem Bericht des Güglinger Untervogts vom J. 1551 mit seinen Zugehörden an Garten und Gehölz den Forstmeistern und anderen Personen überlassen (St.-A.), den 6. Sept. 1472 zwar von Graf Eberhard im Bart dem Ritter Hermann von Sachsenheim samt dem Berg, Brunnen, dem unteren Garten und 25 Morgen Holz als Mannlehen verliehen, wobei der Graf sich auch die Öffnung desselben und die Erhaltung in redlichem gutem Bau versprechen ließ (Sattler Grafen 3. Forts. Beil. 57), allein die Sachsenheim scheinen, ohne Zweifel wegen Baufälligkeit, keinen Gebrauch mehr von demselben gemacht zu haben, denn um 1480 ließ es der Forstmeister Bartholomäus Lutz abbrechen und das Holz und Dachwerk verkaufen, worauf der Burgstadel unbewohnt stehen blieb (St.-A.).


Frauenzimmern,


Gemeinde III. Kl. mit 526 Einw., wor. 3 Kath. – Ev. Pfarrdorf; die Kath. sind nach Stockheim eingepfarrt. 3/4 Stunden südwestl. von der Oberamtsstadt gelegen.

Der Ort ist an einem warmen sonnigen Hügel auf der linken Seite des genau nach Osten ziehenden Zaberthales hinaufgebaut und auf der Höhe des Hügels, der das Himmelreich genannt wird, erhebt

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 238. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0238.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)