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verschiedenen Gütern in der Umgegend an das Kloster Lorsch (Cod. Lauresh. 3, nr. 3522), von welchem sie in der Folge die Familie von Magenheim zu Lehen trug. Als im J. 1234 das Erzstift Mainz obiges Kloster sich einverleibte, kam die Oberlehensherrlichkeit der Kirche an Mainz, allein gegen Ende des 13. Jahrhunderts gelangte dieselbe aus diesem mainzisch-magenheimischen Besitze als freies Eigenthum in den Besitz des Domkapitels zu Speier.[1]

Übrigens befand sich auch anderer geistlicher Besitz auf dem Berge: so schenkte den 3. Febr. 1286 der Sindelfinger Kanoniker, Kuno von Wurmlingen, seinem Stifte seinen Weinberg nahe bei Bönnigheim unter den Steinbrüchen auf dem Růliberch (Schmid Mon. Hohenb. 80), und nach den Nachträgen zum Augsburger Saalbuch von 1366 hatte das Hochstift Augsburg ebenfalls Weinberge allhier (Jahresb. des histor. Vereins für Schwaben und Neuburg 1839/40, Sp. 70). – Hieraus und aus der oben genannten Urkunde von 793 ergibt sich, daß dieser Berg zu den Gegenden des Landes gehörte, wo am frühesten Weinbau getrieben wurde.

Den 11. Jun. 1267 wird genannt der Leutpriester auf dem Ruhelberg, den 14. Juli 1307 „Pfaff Cunrat, der Pfarrer auf dem Berg zu Magenheim“ (Mone 1, 365. 4, 193), im J. 1351 der Pfarrer auf dem Ruhelberg. Dieser Pfarrer war nun aber der


  1. Es sind hierüber noch 6 Urkunden vorhanden, welche zwar sämtlich zu obigem Ergebniß führen, allein unter sich nicht völlig übereinstimmen. Nach einer Urkunde vom 30. Mai 1279 (Remling Urkb. 1, 359) überließ der Erzbischof Werner von Mainz dem Konrad von Magenheim mit anderen Gütern in der Gegend, insbesondere der Hälfte des Zehenten zu Cleebronn, auch das Patronatrecht der Kirche auf dem Ruleberg als Eigenthum; nach Urkunde vom 15. Jun. 1279 (Remling a. a. O. 355, wo irrig 15. Januar) verkaufte der gen. Konrad diese seine Erwerbung an das Domkapitel mit dem eidlichen Versprechen, verschiedene zu der Erwerbung gehörige, von ihm verpfändete Zehenten auszulösen, und unter der Zusicherung der Vormünder, daß sein noch unmündiger Sohn Zeisolf diese Bestimmungen halten werde. Nach anderen Urkunden (Liber oblig. Spir. 2, fol. 85–87) schenkte den 27. Mai 1280 Konrad das Patronatrecht dieser Kirche mit der Tochterkirche zu Bönnigheim an seinen noch unmündigen genannten Sohn, übertrug den 29. Dec. 1292 dieser Sohn – jetzt volljährig geworden – an das Domkapitel das Patronatrecht der Kirche „in Ruhelberg in monte Magenheim superiori“ mit den Tochterkirchen zu Bönnigheim und Erligheim und bestätigte sein seitheriger Vormund diese Veräußerung. Schon den 13. Jul. 1292 gestattete jedoch nach einer weiteren Urkunde (Remling a. a. O. 398) der Bischof Friedrich von Speier dem Domkapitel die Einverleibung jener Kirchen auf den Todesfall des gegenwärtigen Pfarr-Rektors, was freilich die Erwerbung derselben durch das Kapitel als geschehen voraussetzt. – Wenn man aber die mannigfachen Verlegenheiten und Manöver sich vergegenwärtigt, zu welchen sich oft die kleinen weltlichen Herren ihrer Finanzwirthschaft wegen verurtheilt sahen, so erscheinen Anstände aller Art, die sich nicht selten der Vollziehung eines Verkaufes oder sonstigen Rechtsgeschäftes entgegenstellten, nicht gerade als besonders ungewöhnlich.
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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 217. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0217.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)