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12. früh, Groß-Gartach zum Hauptquartier nehmend, nach dem Landgraben vorrückten, der im Norden des Zabergäus am Fuße des Heuchelbergs die abgrenzende Landwehr Altwürttembergs bildete, besetzte er über dem linken Flußufer die Höhe nördlich von Nordheim, eine Stellung, mit der er die Wege decken konnte, die von Groß-Gartach über Nordheim und von Heilbronn über Klingenberg nach Laufen führen. Allein jetzt stellten sich der Landgraf und der Herzog mit ihrer Übermacht gegenüber. Noch am 12. Mai Nachmittags von 1–4 Uhr wurde scharmützelt und mit Geschütz gefeuert, dabei auch dem Statthalter die rechte Ferse abgeschossen, was entmuthigend auf die Seinen wirkte. So sahen am 13. d. M. vor Tagesanbruch die Königlichen sich veranlaßt, von ihrer Stellung bei Nordheim sich hinter die Zaber zurückzuziehen. Ihr Rückweg ging über das Bibachthälchen, welches unterhalb Nordheims in das Katzenthal einmündet, die Steige hinauf und ähnelte gleich Anfangs einer Flucht. Der Landgraf mit seinem Heere heftig andrängend folgte über die Zaber, beschoß sie im Dorf Laufen und warf sie dann durch einen westlichen Seitenangriff gänzlich zurück. Zur Rast von dem Siege kam der Landgraf in Brackenheim, der Herzog in Meimsheim an. (Stälin 4, 367–369.)

Im schmalkaldischen Kriege zog ein Theil der kaiserlichen Truppen am 19. December 1546 von Heilbronn her nach Klein-Gartach, worauf derselbe am 21. und 22. December sich über das ganze Zabergäu ausbreitete (v. Martens 271).

Als im Jahr 1552 zum Zwecke der Abfassung des neuen Landrechts alle Städte und Ämter ihre Gebräuche und Rechte einzusenden hatten, ergab sich hinsichtlich des Erbrechts zwischen Ehegatten und Kindern, welches fast allein den Gegenstand der eingesandten Berichte und Statuten bildete, für unser Oberamt unter Anderem folgendes: Reines Theilrecht galt in Ochsenbach und Spielberg, Theilrecht mit Voraus für den überlebenden Gatten in Häfnerhaslach, Theilrecht nach der Verschiedenheit des Ursprungs des Vermögens in Eibensbach, Fallrecht mit – falls Kinder da sind – Verfangenschaftsrecht in Brackenheim und in den zu Brackenheim gehörigen Amtsorten Kirchheim, Hausen, Meimsheim, Haberschlacht, Cleebronn und Botenheim und nach dem (ausführlichen) Dorfrechte von Frauenzimmern, Güglinger Amts (s. Wächter, Württ. Privatrecht 1, 208 ff., ferner hinsichtlich der Rechte im Amt Brackenheim: Reyscher Statutarrechte 536 ff., im Amt Güglingen: Fischer, Versuch über die Geschichte der teutschen Erbfolge 2, 196–206).

Der 30jährige Krieg brachte wie über das ganze Land, so auch über diese Gegend viel Schaden und Ungemach durch Einfallen fremder Kriegsvölker, Kontributionen, Plünderung, Krankheiten u. s. f. Nach dem Berichte des Brackenheimer Vogts vom 1. Okt. 1652

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Brackenheim. H. Lindemann, Stuttgart 1873, Seite 148. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABrackenheim0148.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)