Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

das Dorf mit seinen Nachbarorten diesseits des Neckars – und durch gut angelegte Straßen bis zu den Fähren bei Besigheim und Kirchheim auch mit der Gegend jenseits des Neckars in Verbindung gesetzt; überdieß geht noch eine Fähre mit Nachen zunächst am Ort über den Fluß nach der Stuttgart–Heilbronner Landstraße. (Über die hiesige Schiff- und Floßgasse s. o. S. 117.) Zur nächstgelegenen Eisenbahnstation Kirchheim beträgt die Entfernung 1/2 Stunde.

Über das Vermögen der Gemeinde, wie über das der Stiftungspflege s. Tabelle III. Es sind einige unbedeutende Schulstiftungen vorhanden. Den Armen wird von den Zinsen aus einer Stiftung für 50 fl. Brod angeschafft, auch werden denselben die Zinse aus Stiftungskapitalien des Herzogs Ludwig von Württemberg von 66 fl. 40 kr. und des Herzogs Eberhard von Württemberg von 222 fl., welche unter der Verwaltung des Hofcameralamts Lauffen stehen, im September jeden Jahrs baar ausgetheilt.

Das Ortswappen ist eine Blume.

Etwa 1/4 Stunde nordöstlich vom Ort befindet sich ein ergiebiger Lettenkohlensandsteinbruch, aus dem gute Werksteine gewonnen und in der Gegend abgesetzt werden; Muschelkalk zu Straßenmaterial wird an verschiedenen Orten gebrochen.

Die Zehenten sind hier noch nicht abgelöst. Den großen und den Weinzehenten bezieht das Hofcameralamt Lauffen ganz und am kleinen Zehenten 1/4; wo neben der Pfarrei der ganze Heu- und 3/4 am kleinen Zehenten gehören.

An sonstigen Grund-Gefällen hatte:

1) das Hofcameralamt Lauffen folgende Geld-, Frucht- und Wein-Gülten, welche nach dem Gesetz vom 14. April 1848 abgelöst wurden, zu beziehen.

Bodenwein: 25 Eimer 8 Imi 2 Maas. Das Ablösungs-Kapital beträgt hiefür 8912 fl. 59 kr.
Geldgefälle: 64 fl. 38 kr.
Gülten: Kernen 11 Schfl. 4 Sri., Roggen 19 Schfl. 3 Sri., Erbsen 3 Sri., Dinkel 40 Schfl. 3 Sri., Haber 35 Schfl. 6 Sri.
Landacht: Roggen und Haber 19 Schfl. 3 Sri, Dinkel 2 Sri.

Das Ablösungs-Kapital für diese verschiedenen Gefälle ist zu 10.917 fl. 36 kr. berechnet.

Hellerzinse wurden abgelöst 5 fl. 23 kr., wofür das Ablösungs-Kapital betrug 86 fl. 8 kr.

2) auch weitere Gefälle, welche zur Hälfte das Staatscameralamt Bietigheim und zur Hälfte das Hofcameralamt Lauffen besessen, sind nach den Gesetzen von 1848 abgelöst worden, nemlich: 6 Eimer 9 Imi

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Besigheim. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1853, Seite 183. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABesigheim0183.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)