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theils dem Cameralamt Brackenheim das Zehentrecht zustand, so wie den Novalzehenten zu beziehen.

Von sämmtlichen Zehenten ist nun die Markung gegen ein Ablösungskapital für den Staat von 47.614 fl. 8 kr., und die Stiftungspflege von 1864 fl. 5 kr. befreit.

Auch die sonstigen grundherrlichen Abgaben sind nach und nach beseitigt worden:

1) Gegen das Cameralamt Bietigheim wurden die Beeten, Gebäudezinse etc. im J. 1839 abgelöst, das Ablösungskapital für jährliche 16 fl. 9 kr. betrug 116 fl. 21 kr.

Das Marktstandgeld wurde im Jahr 1836 gegen 13 fl. 47 kr. Ablösungskapital abgekauft.

Theilgebühren hatte das Cameralamt zu beziehen aus 8theiligen Weinbergen auf dem sog. Liebenfrauenberg und aus 14theiligen Weinbergen auf Cleebronner Markung und dem sog. Philippsberg; Ablösungskapital hiefür 1907 fl. 14 kr.

An Gülten hatte das Cameralamt zu erheben: Roggen 32 Scheffel 1 Sri., Dinkel 29 Scheff. 5 Sri., Haber 37 Scheff. 2 Sri.

An Landachten: Roggen 13 Scheff. 6 Sri., Dinkel 3 Vierlinge, Haber 13 Scheff. 2 Sri.

Diese Gefälle sind nach dem Gesetz vom 14. April 1848 theils schon abgelöst, theils zur Ablösung angemeldet, so daß nur noch an Hellerzinsen und Küchegefällen jährlich 32 fl. 39 kr. zu reichen sind.

2) Gräfl. v. Neipperg’sche Gefälle wurden abgelöst nach den Gesetzen von 1836: Hellerzinse 2 fl. 17 kr.; ferner nach dem Gesetze von 1848: Hellerzinse 25 fl. 33 kr.

Gülten: Roggen 18 Scheffel 6 Sri., Dinkel 21 Scheff., Haber 21 Scheffel.

Landachten, zusammen von 3 Jahren; Roggen 7 Scheff. 7 Sri., Haber 8 Scheff. 5 Sri. Bodenwein 1 Eimer 10 Imi. Ablösungskapital hiefür 16fach: 5424 fl. 57 kr.

3) An Gefällen der Stiftungspflege Bönnigheim wurden abgelöst nach den Gesetzen von 1836: Hellerzinse 8 fl. 46 kr., Geldgefälle 16 fl. 16 kr., Bodenwein 3 Eimer 6 Imi.

Gülten: Roggen 8 Scheff. 2 Sri., Dinkel 9 Scheff. 3 Sri., Haber 9 Scheff. 7 Sri.

Landachten: Roggen und Haber 25 Sri. 2 Vierl., Dinkel und Haber 11/2 Sri., Roggen, Dinkel und Haber 1 Scheff. 6 Sri. Das Ablösungskapital dafür betrug 3177 fl. 14 kr.

4) Der Stadtpflege Bönnigheim wurden nach den Gesetzen von 1836 abgelöst: Hellerzinse 1 fl. 39 kr.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Besigheim. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1853, Seite 147. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABesigheim0147.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)