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Kirchensatz und übrigen Zugehörden, deren Wiederlosung sie sich vorbehielten. Am 25. März 1418 jedoch verkauften Konrad und seine genannte Tochter den Ort mit dem Kirchensatz, Widmen und Zehnten an Graf Eberhard den Jüngeren von Württemberg (vergl. oben S. 410). Übrigens erhob Österreich noch zufolge der Jurisdiktionstabelle vom J. 1804 mancherlei Ansprüche an den Ort, so auf die Forstherrlichkeit, welche Württemberg jedoch anerkannte, indem der Ort jährlich Forstzins in das oberhohenbergische Rentamt zahlte, deßgleichen zu einem Theil auf den Blutbann u. s. w.

Einiges hatten sich die Grafen von Hohenberg übrigens immerhin noch zurückbehalten. Daher übergab z. B. Graf Heinrich den 7. Jan. 1348 seinen hiesigen Hof, des Banwarten Hof genannt, samt dem darein gehörigen Zehnten, einen erst von der Frau von Bern (OA. Rottweil) einzulösenden Besitz, Heinrich dem Smit von Unter-Digisheim als Eigenthum, worauf Dietrich von Bern den 7. August 1361 seine Rechte an den genannten Hof und 1/4 des großen und kleinen Zehnten dahier um 46 Pfd. Hllr. an genannten Schmid, Bertold Schmid aber den 26. Sept. 1413 diesen sog. Schmidzehnten um 50 Pfd. Hllr. an die hiesige St. Katharinenpflege verkaufte. Weiterhin bewilligte Graf Rudolf III. den 20. Juni 1375, daß Wernher der Buwenburger und seine eheliche Hausfrau Adelhait von Bermatingen einen von ihm zu Lehen gehenden Hof dahier an Haintz von Lichtenstein und Adelheid von Neuneck, seine ehliche Wirthin, verpfändeten, und belehnte am 22. Dez. 1379 Albrecht den Huser als Erben seines zuvor damit belehnten Vaters mit des Husers Gütern dahier (Mon. Hohenb. 398. 605. 640), worauf noch am 16. Jan. 1497 die Belehnung Konrad Roths mit diesen Gütern durch K. Maximilian I. erfolgte. Auch sonst gingen hiesiger Zehnt und mehrere Feldgüter, Wiesen, Äcker, Hölzer von der Grafschaft Hohenberg her von Österreich zu Lehen: so empfingen Fritz Tieringer den 9. Juni 1392, 16. Febr. 1397 und 1. Febr. 1423 ein Drittel des Zehnten, welches er von seinem Vater ererbt hatte, von Herzog Leopold dem Dicken, beziehungsweise dem österreichischen Landvogt Graf Hans von Thierstein, Unser l. Frauen Pfleger dahier ein Viertel dieses Zehnten, das sie von Hans Tieringer übergeben erhalten, den 16. Juni 1463 von der Erzherzogin Mechthilde, die St. Katharinenpfleger dahier den 29. Okt. 1468 die genannten Feldgüter von derselben, Unser l. Frauen und St. Katharinenpfleger beide Lehen den 9. August 1483 von Erzherzog Sigmund, den 8. Jan. 1497 von König Maximilian I. Im folgenden Jahrhunderte unterblieben alle diese Belehnungen von Seiten Österreichs und eine in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts versuchte neue Geltendmachung der lehensherrlichen Rechte führte zu keinem Ziele.

Anderweitigen unbedeutenden oder vorübergehenden Besitz am Orte betreffend ist zu bemerken: Leute und Güter dahier, welche zu Winzeln gehörten, werden in den öfters erwähnten Urkunden vom 22. April 1253, 12. April 1303 und 3. Febr. 1305 als weiterhin zu dem unter

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Balingen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 501. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABalingen0501.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)