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für frei und ledig erklärte. (Vergl. hierüber Akten und Schmidlin’sche Sammlung im St.Archiv und Zimmerische Chronik 2, 495–498.) – Bereits am 29. Mai d. J. versicherte Graf Ulrich die Braut seines Sohnes, des Grafen Eberhard des Jüngeren, Elisabeth, Markgräfin von Brandenburg, mit 4600 fl. jährlicher Nutzung aus Heiratgut, Widerlegung und Morgengabe auf Schloß und Stadt Balingen „allda sie ihr fürstlich Wesen und Wohnung wohl haben mag“, und alles das dazu gehört, 27 mit Namen aufgeführte Dörfer, so wie auf Ebingen die Stadt und der Herrschaft Haus darin, „darauf doch Graf Sigmund von Hohenberg und seine Gemahlin in dem genannten Haus ihr Leben lang leibgedingsweise den Sitz haben“ (Steinhofer 3, 28, 150). Deshalb bestätigte auch Elisabeth am 22. Juni 1469 die unten zu erwähnenden Freiheitsbriefe ihres Schwiegervaters und Gemahls für die Stadt vom 21. d. M. (Balinger Vertragsbuch), und als die Städte Balingen und Ebingen den 14. Dezember 1482 den Münsinger Vertrag besiegelten, holten sie hiezu ihre Genehmigung ein (Gabelkover).[1]

Daß Balingen wie Ebingen während des 30jährigen Krieges dem württembergischen Hause vorübergehend entfremdet war, ist bereits oben S. 233 ff. ausgeführt.

In Hinsicht auf Recht und Verfassung Balingens sind folgende Hauptmomente hervorzuheben. An Pfingsten 1255 wurde der Ort zur Stadt erhoben (Stälin 2, 666). – Die Grafen Friedrich der Alte und sein Sohn Mülli von Zollern verliehen den Angehörigen der Stadt am 20. Dezember 1378 das Recht, ihre Güter im Wege der Intestaterbfolge und der letztwilligen Disposition auf ihre Verwandten übergehen zu lassen, vorausgesetzt „daß diese Güter unter uns zu Balingen bleiben“, und versprachen überhaupt das am Ort geltende Recht zu wahren (Balinger Vertragsbuch Fol. 141). Schultheiß, – ein hier erstmals um das J. 1270 erwähntes Amt[2], welches die Familie Betz, hernach Metz genannt, 200 Jahre lang verwaltet haben soll (Rebstock 105), – Bürgermeister, Gericht und Rath blieben auch nachdem die Stadt württembergisch geworden war, an der Spitze der städtischen Verwaltung, doch standen sie seitdem unter


  1. Über eine Verweisung des Hans von Emershofen wegen einer Forderung auf die Ämter Balingen und Ebingen durch Graf Ulrich den Vielgeliebten ums J. 1480 s. Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins 16, 479 ff.
  2. Tragbotho miles dictus de Niwenegge (Neuneck) um 1270 scultetus in Balgingen (Mon. Zolleran. 1, 88).
Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Balingen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 284. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABalingen0284.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)