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eine zu übersetzte Wildbahn den jungen Beständen verderblich geworden.

Die Waldungen des Staats befinden sich im allgemeinen in gutem Zustand, was im Ganzen auch von den Waldungen der Gemeinden und Privaten gesagt werden kann; doch haben die Laubwaldungen fast allenthalben durch die seit Jahren andauernden übermäßigen Laubstreuentziehungen so sehr gelitten, daß in vielen Fällen zum Anbau von Nadelholz übergegangen und dabei manchfach sogar zu der genügsamen Forche gegriffen werden mußte. Zum Zwecke der Erziehung eines für die Bedürfnisse hinreichenden Materials von Pflanzen sind von Staat und Gemeinden zahlreiche Saat- und Pflanzschulen angelegt.

Für die Staatswaldungen ist der Hochwaldbetrieb mit 100 bis 120jährigem Umtrieb für Fichten und Weißtannen, mit 60jährigem für Forchen, und 80 – 100jährigem für Laubholz eingeführt, während die Gemeinden vielfach ihre Laubwaldungen als Mittelwald mit 30 – 40jährigem Unterholzumtrieb bewirthschaften. Der Niederwald ist beim Staat nur im Eichenschälwald, mit 20jährigem Umtrieb, vertreten, welcher bis jetzt von geringer Ausdehnung betrieben wurde; neuerdings aber wieder mit Rücksicht auf den äußerst schwunghaften Gerbereibetrieb der Stadt Backnang – nunmehr wohl dem bedeutendsten des Landes – nach Thunlichkeit erweitert worden.

Der Private wirthschaftet meist ohne bestimmte Regel nach individuellem Bedürfniß. Für Staats- und Gemeindewaldungen liegen, soweit letztere nur einigermaßen von Belang sind, regelmäßige, von Technikern gefertigte Betriebsplane der Wirthschaft zu Grund, auch hat die Stadt Murrhardt für ihren mehr als 2400 Morgen betragenden Waldbesitz einen eigenen Forstbeamten aufgestellt, während bei den andern Gemeinden Waldmeister, fast überall unter spezieller Aufsicht der K. Revierförster, die Wirthschaft führen.

Das Nutzholzerzeugniß im ganzen Bezirk mag etwa beim Nadelholz durchschnittlich 60, beim Laubholz 20% betragen und der durchschnittliche jährliche Zuwachs wird beim Nadelholz zwischen 0,5 – 1, beim Laubholz zwischen 0,4 – 0,6 Klaftern schwanken. Auf Gewinnung von Eichen- und Fichtenrinde für die zahlreichen Gerbereien wird die möglichste Rücksicht genommen.

Unter den Nebennutzungen spielt die Streunutzung (Laub, Heide, Moos, dürres Gras) die erste Rolle. Sie wird vielfach in Bauernwaldungen als hauptsächlichster Zweck des Waldbesitzes betrachtet und auch in den meisten Gemeindewaldungen auf Kosten der Holzproduktion betrieben. Eben wegen dieser maßlosen Ausübung muß diese Nutzung immer mehr beschränkt werden, wofür Seitens der Staatsforstverwaltung durch ausgedehntes Anbot von Nadelreisstreu eine Deckung des Streubedürfnisses nach Möglichkeit versucht wird. Dieß

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Backnang. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1871, Seite 078. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABacknang.djvu/78&oldid=- (Version vom 1.8.2018)