Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Die erste ächte Urkunde, in welcher das Kloster genannt wird, stammt etwa aus dem Jahre 873; es ist in ihr von Besitzungen des Klosters zu Bottwar die Rede (Wirt. Urkb. 1, 173).

An die genannten Kaiserurkunden schließen sich noch einige weitere aus älterer Zeit an: K. Otto III. erneuerte, volljährig geworden, den 13. April 999 zu Rom obige Rückgabe Murrhardts an die S. Kilianskirche zu Würzburg; denselben Besitz bestätigten dem Bischofe von Würzburg und dessen genannter Kirche K. Heinrich II. auf Bitte seiner Gemahlin Kunigunde zu Cöln den 9. Februar 1003 und K. Konrad II. auf Verwendung seiner Gemahlin Gisela zu Tribur den 20. Mai 1025 (Wirt. Urkb. 1, 234, 235, 258). Wiederum auf Bitte seiner Gemahlin schenkte der letztgenannte Kaiser zu Ulm den 16. Juli 1027 an Würzburg den Wald um Murrhardt innerhalb beschriebener Grenzen samt dem Banne darüber (s. oben VII, 1). K. Heinrich VII. bestätigte zu Speier den 13. März 1309 dem Kloster alle von seinen Vorfahren am Reiche demselben verliehenen Rechte und Freiheiten (St.-A.).

Von päbstlichen Schutz- und Schirm-Bullen für das Kloster kennen wir nur wenige, und auch diese nur in Abschriften aus dem Ende des 15. Jahrhunderts: von Pabst Bonifacius VIII. d. d. 12. Juni 1301 und Pabst Martin V. d. d. 12. März 1418; den 10. März 1418 gebot der letztgenannte Pabst dem Dekan von Öhringen, die unrechtmäßiger Weise veräußerten Güter des Klosters demselben wieder zurückzuerwerben.

Im Zusammenhange mit obigen Schenkungen an Würzburg erwarb dieses Bisthum wohl auch zuerst die Vogtei über das Kloster. Allein schon die Grafen von Löwenstein ältesten Geschlechtes verwalteten die Schirmvogtei, wahrscheinlich als Lehen von Würzburg, und zwar zunächst der Nebenzweig dieser Grafen: die Grafen von Wolfsölden, wenigstens werden in einer Urkunde von 1182 Gr. Berthold von Wolfsölden und im Jahre 1191 (Chron. Murrh.) Ulrich, wohl derselben Familie angehörend, als Kastvögte des Klosters aufgeführt. Den 21. Oktober 1277 verkaufte Gr. Gottfried von Löwenstein die Grafschaft an den Bischof Berthold von Würzburg, und dieser verkaufte dieselbe den 15. August 1281 an den K. Rudolf, der sie sofort seinem natürlichen Sohne Albrecht von Schenkenberg als ein Reichslehen verlieh (s. oben VII, 1). Zwar kam es darauf zu Streitigkeiten zwischen dem Kloster und dem Grafen Albrecht, allein den 1. Januar 1289 verglich K. Rudolf die beiden Theile dahin, daß das Kloster im ruhigen und friedlichen Besitz aller seiner Güter und Rechte bleiben, der Graf sich aber der Vogtei über das Kloster in derselben Weise zu erfreuen haben sollte, wie dies seine Vorfahren, die Grafen von Löwenstein, in früheren Zeiten gethan

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Backnang. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1871, Seite 248. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABacknang.djvu/248&oldid=- (Version vom 1.8.2018)