Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

21. Oktober 1277 an das Bisthum Würzburg und den 15. Augnst 1281 von diesem an König Rudolf I. („omne jus quod nobis et ecclesiae nostrae competit in advocatia de Murreharta“ Acta Theod.-palat. 1, 355), welcher seinen unehelichen Sohn Albrecht von Schenkenberg mit der Grafschaft als einem Reichslehen belehnte (s. oben VII, 1). In den Lehens-, beziehungsweise Bestätigungsbriefen Kaiser Ludwigs des Bayern für den Grafen Nikolaus von Löwenstein vom 7. Oktober 1328 und 14. Juni 1332 (obige Acta 1, 358. 360) wird die Stadt Murrhardt ausdrücklich erwähnt. Vorübergehend und ohne daß das Verhältniß genauer bekannt wäre, erscheint sie mit der Grafschaft Löwenstein im Besitze (vielleicht Pfandbesitze) des Markgrafen Rudolf VI. von Baden, als diesen der Kaiser Karl IV. den 9. August 1365 mit der Grafschaft belehnte (Schöpflin Hist. Zaringo-bad. 5, 479). Allein schon i. J. 1369, als Graf Albrecht von Löwenstein die Gräfin Udelhild von Werdenberg heirathete und Graf Eberhard der Greiner ihr das Heirathgut mit 2000 fl. gab, verschrieb Graf Albrecht den 20. September für solche 2000 fl. und für 1000 fl. Morgengabe seiner Gemahlin die Stadt Murrhardt mit allen Zugehörden und Nutzungen (Sattler Topogr. 517), sie muß somit wieder in löwensteinischem Besitze gewesen sein. Durch obige Darreichung erwarb nun aber Graf Eberhard wohl auch Rechte an die Stadt, denn den 23. September 1388 verschrieben sich deren Bürger, daß sie ihn und seine Erben zu einem Vogt und Schirmer ewiglich aufgenommen haben und 20 Pfund Geld und 20 Scheffel Haber auf Martini zu Vogtrecht geben, auch Öffnung halten wollen. Den 16. November 1389 stellten Kloster und Stadt eine ähnlich lautende Urkunde aus und sagten zu, daß, wenn diese Artikel nicht gehalten werden, die Stadt Württemberg eigenthümlich heimfallen solle, wogegen Graf Eberhard einen Schirmbrief für Kloster und Stadt ausstellte (St.-A.). Nach dem Tode ihres Gemahles übergab Udelhild den 12. Februar 1393 vor dem Landgerichte zu Rotenburg wegen jenes Geldes all ihr Recht zu der Stadt an den Grafen Eberhard den Milden von Württemberg und seine Erben und den 12. April 1395 verzichteten ihre Söhne, die Grafen Heinrich, Georg und Rudolf, ebenfalls auf alle ihre Ansprüche an das Kloster und die Stadt, sowie an die Vogtei daselbst. So kam Murrhardt in württembergischen Besitz; zu der Urkunde vom 19. Januar 1407, in welcher K. Ruprecht den Grafen Heinrich von Löwenstein mit Burg und Stadt Löwenstein und Sulzbach belehnt, findet sich in dem Reichsregistraturbuche beigesetzt: „Murrhardt die Stadt geht auch von dem Reich zu Lehen, die hat der von Wirtemberg inne“ (Chmel Regest. Rupert. reg. Rom. nro. 2252).

Die Stadt war nach Sattler (Topogr. 517) lange „gering und schlecht“, erst der Vogt Jakob Hofseß verschaffte ihr ein besseres

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Backnang. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1871, Seite 242. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABacknang.djvu/242&oldid=- (Version vom 1.8.2018)