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und Immunität, 1794 und 1798 wegen Huldigungsangelegenheiten. In Folge der Mediatisirung der Reichsritterschaft durch den Schönbronner Tagesbefehl Napoleons I. vom 19. December 1805 und die Rheinbundsakte vom 12. Juli 1806 wurde der Ort Württemberg einverleibt.

In den 30er Jahren dieses Jahrhunderts kam es wieder zu längeren Verhandlungen zwischen der Krone Württemberg und dem Freiherrn von Sturmfeder über den Umfang der Lehenbarkeit der verschiedenen sturmfederschen Besitzungen, dieselben fanden ihren Abschluß in einem Vergleiche, welchem den 23. August 1840 die königliche Genehmigung zu Theil wurde. Demgemäß bestimmte sich das gegenseitige Rechtsverhältniß in der Hauptsache dahin: alle Besitzungen des Freiherrn von Sturmfeder in Oppenweiler einschließlich der (unbedeutenden) Gefälle zu Lautern und einschließlich der – außerhalb der Markung Oppenweiler liegenden, zu dieser Besitzung gehörigen Grundstücke mit alleiniger Ausnahme eines 123 Morgen großen Waldes auf Steinbacher Markung, sowie die sturmfederschen Besitzungen zu Ingersheim sollten lehenbar, dagegen diejenigen zu Schozach und Groß-Aspach allodial sein.

Einen eigenen – in der Mitte des Orts gelegenen – Hof hatte hier die Familie Nothaft als löwensteinisches Lehen schon im Jahr 1391 erblich inne. Mit Einwilligung des Erzherzogs Ferdinand als Herzogs von Württemberg und des Grafen Friederich von Löwenstein verkaufte jedoch Heimeran Nothaft den 9. Januar 1534 seine löwensteinischen Lehen, darunter auch diesen Hof als freies Eigen an seinen Schwager Ludwig von Freiberg. Nach dessen Tode im Jahr 1569 fiel seine Erbschaft an seine drei Tochtermänner, darunter den württembergischen Hofmeister, Obervogt zu Backnang und Marbach, Hans Georg von Hallweil, und der Hof erscheint in der Folge im Besitz von dessen Familie. Um 1710 kam er durch Kauf und Tausch von den Herren von Gaisberg und Kniestädt an die Herren von Sturmfeder. Im Jahre 1759 gehörten zu ihm 3 Häuser, 1 Scheuer, 1 Morgen Garten, 511/2 Morgen Ackers, 131/2 Morgen Wiesen, jetzt ist er ein Bauernhof mit Haus, zwei Scheuern und einem Armenhäusle; ein Theil der einst zu ihm gehörigen Güter befindet sich noch in sturmfederschem Besitze. Es war dies ein Freihof, denn er hatte seine eigene Jurisdiktion, war von Frohnen, Diensten, Wachen, Quartieren, Umgeld und Steuern jeder Art befreit, und ein ungefährer nicht vorsätzlicher Todtschläger hatte 24 Stunden lang das Asylrecht hier. Dafür mußten aber seine Inhaber alle armen Leute, welcher dahin kamen, über Nacht behalten, weßhalb der Hof auch den Namen Bettelhof führte (Lagerb. v. 1759, Knipschildt de jur. et priv. civit. imperial. ed. 2. 1687, p. 511, 512.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Backnang. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1871, Seite 196. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABacknang.djvu/196&oldid=- (Version vom 1.8.2018)