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bei welchem im Landbuche von 1624 auch Schloßhof sich befindet, während die Parzellen Berghöfle und Raithöfle neueren Ursprungs zu sein scheinen. Das Kloster Murrhardt besaß jedoch ein besonderes Hubgut zu Fornsbach mit aller Ober- und Herrlichkeit, Eigenschaft, Gericht, Zwang, Gebot und Verbot, welches auch noch später als die Hub Fornsbach vom Dorf Fornsbach unterschieden wurde (so z. B. noch im Staatshandbuch von 1807/8, wo die Hub Fornsbach mit 42 Einwohnern aufgeführt wird). Außerdem bezog dieses Kloster in Fornsbach überhaupt den großen Fruchtzehenten samt dem Novalzehenten (s. bei Murrhardt), den kleinen Zehenten, anstatt des Heuzehentens ein Bestimmtes in Geld, mehrere erbliche Lehenhöfe und Güter, Hellerzinsen und Gülten, und hatte ähnliche Bezüge auch in den Parzellen Hinterwestermurr, Köchersberg, Mettelberg und Schloßhof, (Lagerb. v. 1698/1701), desgl. wohl auch auf dem Grund und Boden jener 2 neueren Parzellen.

Die selbständige Begründung der politischen Gemeinde in ihrer jetzigen Gestalt erfolgte den 10. Okt. 1843, nachdem ihre sämtlichen Bestandtheile zuletzt Parzellen von Sulzbach gewesen waren.

Fornsbach ist von Alters her von Murrhardt aus kirchlich versehen worden, und zwar war in früherer Zeit der Murrhardter Oberdiakon zugleich Pfarrer dahier, hatte auch alle 4 Wochen Predigt und Kinderlehre, alle 8 Wochen das h. Abendmahl zu halten (Binder, Kirchen- und Lehrämter 133). Wie in einem herzoglichen Rescript vom 1. April 1746 anerkannt ist, sollten die Ehen in der Regel zu Murrhardt eingesegnet und die Todten dort begraben werden, nach der bestehenden Observanz sollten jedoch in Noth- und besonderen Fällen, worüber dem Pfarrer das Urtheil zustehe, am Orte selbst Ehen eingesegnet und Todte begraben werden dürfen. Seit der neuesten Regulirung der kirchlichen Verhältnisse von Murrhardt im Jahr 1822 ist der Stadtpfarrer von Murrhardt zugleich Pfarrer zu Fornsbach.


Grab,

Gemeinde III. Kl. mit 658 Einw., a. Grab, Pfarrdorf, 201 Einw., b. Hohenbrach, Hof, 25 Einw., c. Mannenweiler, Weiler, 29 Einw., d. Morbach, Weiler, 93 Einw., e. Rösersmühle, Weiler, 27 Einw., f. Schönbronn, Weiler, 117 Einw., g. Schönthalerhöfle, Weiler, 18 Einw., h. Trauzenbach, Weiler, 146 Einw. – Ev. Pfarrei; 41/2 Stunden nordöstlich von der Oberamtsstadt gelegen.

Schon auf der Höhe des Mainhardter Waldes, ganz abgeschieden, von dem Murrthal aus nur auf weit umführender Fahrstraße zu erreichen, liegt in einer sanften Mulde auf flachwelliger Hochebene der gut aussehende von Obstbäumen umgebene Ort mit seinen zum Theil schönen Bauernhäusern, von denen viele des rauheren Klimas wegen mit Brettern auf den Wetterseiten verkleidet sind. Auf der nahen, nur 1/4 Stunde südwestlich vom Ort sich erhebenden Hohenbrach

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Backnang. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1871, Seite 183. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABacknang.djvu/183&oldid=- (Version vom 1.8.2018)