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das jus circa sacra festgehalten und die hohe und malefizische Obrigkeit nur als Kriminaljurisdiktion und Blutbann aufgefaßt, von Seite der Besitzer dagegen Landeshoheit und Immunität geltend zu machen versucht wurde; diese Verwicklungen fanden erst ihr Ende, als das Schloß wieder mit Württemberg völlig vereinigt wurde.

Die Gebrüder Friederich und Georg Jäger verkauften das Schloßgut mit Zugehörungen den 18. Oktober 1649 an den kaiserlichen Kriegskommissär Sigmund Moser um 7200 fl., dieser den 24. August 1654 um 11000 fl. und 300 fl. Leitkauf an Jeremias Vollmar Schenk von Winterstetten, dessen Wittwe Marie Dorothee geb. von Ow den 3. Mal 1694 um 10500 fl. an Johann Heinrich von Ostheim, Dechanten zu Würzburg und Comburg, dessen Bruder und Erbe der churmainzische Rath Joh. Franz Sebastian von Ostheim den 19. Juli 1698 um 12000 fl. an das Kloster Schönthal. Dieses ließ durch zwei Patres das geistliche und das weltliche Amt verwalten und gab dem Weiler Ebersberg eine Gerichts- und Polizei-Ordnung (Reyscher Statutarrechte 135 ff.). Im Jahre 1774 machte nun aber Graf Aug. Christoph von Degenfeld als Mitglied der Reichsritterschaft Kantons Kocher dem Kloster gegenüber ein Losungsrecht geltend, zu dessen Begründung er sich theils darauf berief, daß E. schon lange ein zum Kanton Kocher steuerbares Gut gewesen, theils darauf, daß die Denunciation obigen Kaufvertrages und Preises nicht in der gehörigen Weise erfolgt sei. Wie das Gut in jenes Verhältniß zur Reichsritterschaft gekommen, ist nicht mehr zu ersehen, in den von derselben vorgelegten Matrikeln von 1593 und 1651 wird es jedoch aufgeführt.[1] Da das Kloster die Herausgabe verweigerte, so kam es zu einem Prozesse vor dem Reichshofrathe in Wien. Indessen gab es auch mit Württemberg manche Zwistigkeiten (s. oben), zuletzt längere Kaufsverhandlungen, bis den 25. Februar 1786 der definitive Verkauf erfolgte. Demgemäß erhielt Württemberg das Schloßgut und den Weiler Ebersberg mit allen Zugehörden, hoher und niederer Obrigkeit, Patronatrecht, großer und kleiner Jagd, Einkünften u. s. w. als ein – abgesehen von einigen Steuern zum Kanton Kocher aus bürgerlichen Gütern – ganz freies Eigenthum; hiefür hatte es 40.000 fl. Kaufgeld und 4000 fl. Schlüsselgeld zu zahlen, hatte an dem Zollsurrogat von 200 fl., welches Kl. Schönthal laut Vergleichs vom 19. April 1757 an Württemberg zu zahlen hatte, 100 fl. abzuziehen, den katholischen Gottesdienst fortbestehen zu lassen, den Pfarrer aufzustellen und zu unterhalten, für eine Pfarrwohnung, die bauliche Unterhaltung der Kirche u. s. w. Sorge zu tragen. Der neue Erwerb wurde sofort ein Kammerort. Da


  1. Im J. 1759 wurde die reichsritterschaftliche Steuer von 14 fl. 20 kr. auf 19 fl. 34 kr. erhöht.
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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Backnang. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1871, Seite 176. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABacknang.djvu/176&oldid=- (Version vom 1.8.2018)