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Imsenweiler oder Gollenhof, 1453 an Württemberg; es besaß die 1359 von Albrecht Hummel von Lichtenberg an den Schultheißen von Backnang veräußerte und von dessen Sohn ihm verkaufte Kirche mit Kirchensatz, Kastvogtei, Patronat, aller Jurisdiktion, gewisse große Frucht- den Weinzehenten, ein Widdumgut, Zinsen und Gülten, ferner zu Imsenweiler (auch 1245) den großen Fruchtzehenten. Holzweiler: 1. Febr. 1411 vergabte Anna von Klingenberg Rudolf Kammerers Wittwe ihre Güter zu H. ans Stift, das 1571 auch gewisse Heuzehenten und einen Erblehnhof inne hatte.

3. Im Oberamt Ludwigsburg. Zu Benningen: im Mai 1453 übergab Gr. Ulrich von Württemberg dem Stift die Kirche und den Kirchensatz, 23. Februar 1459 überließ er ihm tauschweise den halben Kornzehenten zu der schon früher von demselben besessenen Hälfte; das Stift hatte in der Folge den großen Zehenten, im allgemeinen die Hälfte des Weinzehenten, mit der geistlichen Verwaltung Marbach zusammen den Heu- und kleinen Zehenten, ein Widdumgut, Zinsen und Gülten. Hoheneck: Antheil am Weinzehenten. Neckarweihingen: 19. Juni 1366 überließen die Gr. Eberhard und Ulrich von Württemberg dem Stift den Kirchensatz und die Kirche nebst Widdumhof, Kirchenzehenten und Gütern gegen die Kirche zu Lendsiedel; in der Folge hatte dasselbe die geistliche Lehenschaft, im Allgemeinen die Hälfte des großen, Antheil am Weinzehenten, einen Widdumhof, den Heuzehenten, den kleinen als Kollator der Kirche. Poppenweiler: gewisse Weinzehenten und eigene Güter. Zuffenhausen: 1233 verkaufte das Stift ein Gütchen ans Kl. Bebenhausen, erscheint 1290 noch als begütert. (Mone, Zeitschr. 3, 116 u. 14, 95.)

4. Im Oberamt Waiblingen. Zu Bittenfeld: 1237 besaß das Stift den großen Zehenten, den ihm 1245 P. Innocenz IV. bestätigte, 29. Juni 1282 erwarb es von Albrecht von Ebersberg den kleinen Zehenten, 1453 verkaufte es Güter und Rechte an Gr. Ulrich von Württemberg, besaß später noch den Kirchensatz mit Kastvogtei, Patronat, ein Widdumgut, erbliche Höfe und Lehengüter, sämtliche Zehenten. Schwaikheim: 1245 besaß das Stift eine Mühle, 1453 veräußerte es Güter an Württemberg, in den J. 1449, 1465, 1484 erwarb es Zehentrechte, hatte den Kirchensatz, Kastvogtei, Patronatrecht, Widdumgut, großen Frucht- und Weinzehenten, Hellerzinsen. Nellmersbach: 1245, im J. 1453 verkaufte das Stift Güter an Württemberg. Kirschenhardthof 1245. Remshofen (abgegangener Ort bei Bittenfeld) 1245. Beinstein: 1465 erließ Gr. Ulrich von Württemberg dem Stift eine Jahresgült aus Gütern, 1568 hatte es den Fronhof, 5 Lehen, Zinsen und Gülten. Korb: Gülten, Zinsen, Theilwein. Groß-Heppach, Winnenden und Ödernhard: Zinsen.

5. Im Oberamt Welzheim: im J. 1245 hatte das Stift Besitzungen zu Rudersberg und Oberndorf (Rudolfesberg inferius et superius cum capella S. Johannis ibidem), Klaffenbach, (Ober-, Unter-) Schlechtbach und in dem abgegangenen Rodmannsweiler. 23. Februar 1459 traf Gr. Ulrich von Württemberg einen Tausch mit dem Stift und erhielt von ihm gegen andere Güter alle Höfe, Weiler, Leute, Güter und Gülten des Stifts zu Rudersberg, Oberndorf, Rodmannsweiler, Königsbronnhof, Ober-, Unter-Schlechtbach, mit Vogtei und Gericht, dem Walde und der neuerbauten Kelter zu Rudersberg, dagegen behielt sich das Stift noch bevor: die Kirche zu Rudersberg, den Zehenten daselbst und zu Oberndorf, Klaffenbach, Mannenberg, Rodmannsweiler, Königsbronnhof, des Konzen Hof zu Königsbronnhof und die Zinse des Konvents zu Schlechtbach, sowie 2 Widdumhöfe zu Rudersberg. 1568 besaß das Stift zu Rudersberg Kirche und Kirchensatz, alle Zehenten, 2 Widdumgüter, Zinsen und Gülten, zu Oberndorf alle Zehenten, zu Mannenberg den großen, kleinen, Weinzehenten, während für den Heuzehenten die Pfarrei Rudersberg ein Bestimmtes an Geld bezog, zu Michelau den von Georg von Gaisberg 1520 erworbenen Hof, zu Klaffenbach und Rodmannsweiler

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Backnang. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1871, Seite 152. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABacknang.djvu/152&oldid=- (Version vom 1.8.2018)