ein solennes Instrument darüber aufgenommen. Schon den 25. Okt. verschrieben sich Probst und Konvent gegenüber dem Grafen Ulrich und seinem Sohne Eberhard, sowie deren Nachkommen als Kastenvögten und Schirmern des Stiftes, obigem gemäß und an demselben Tage freiten die beiden Grafen dasselbe von Gastung, Herberge u. s. w. für sich selbst, ihre Amtleute, Forstmeister, Jäger, Falkner oder andere Knechte, bestätigten die Gerechtigkeit und Gewohnheit, wie sie zwischen dem Stift und der Stadt Backnang bisher bestanden, und versprachen es getreulich zu schirmen (Besold a. a. O. S. 11–22). Da hierdurch der Speirer Bischof sein altes Bestätigungsrecht des Probstes verlor, verpflichtete sich der Probst Jacob mit seinem Kapitel den 1. December, demselben jährlich 10 Gulden nach Udenheim zu senden, dem Probste zu S. Guido aber und seinen Nachfolgern als Archidiakonen wie herkömmlich Gehorsam zu geloben und bei Strafe des Bannes 8 Gulden zu entrichten, sowie jährlich gleich anderen weltlichen Stiftern und Kapiteln einen Chorherrn zu dem bischöflichen Send nach Speier zu schicken, um die daselbst ausgehenden Processe und divinos ordines zu hören und zu empfangen. Übrigens ließ den 18. Februar 1516 der Bischof Georg von Speier dem Stifte in dieser Hinsicht einige Erleichterungen zukommen, verzichtete auch auf das Recht der primae preces, und den 7. Februar 1545 vertauschte Bischof Philipp von Speier unter Anderem jene Gefälle gegen Einräumung einiger im Speirer Gebiet gelegenen württ. Kollaturen (Vrgl. Remling Gesch. der Bischöfe zu Speier 2, 172).
Auf Bitten des Probsts Jacobi trennte Herzog Eberhard I. den 6. August 1496 die Pfarrei zu Backnang von der Probstei und unirte sie mit einer Chorherrenpfründe, und gestattete Herzog Ulrich den 25. September 1503 dem Stifte, zu einer Vicarie einen Priester, der ein Organist sei, ihm und seinen Nachfolgern zu benennen, worauf sie denselben dem Stifte ohne Hinderung präsentiren werden (St.-A.).
Im Bauernkrieg wurde das Stift geplündert und wurden die Stiftsherren verjagt; der Feldherr des schwäbischen Bundes, der Truchseß Georg von Waldburg, nahm den 8. Mai 1525 das Stift in seinen Schutz und Schirm, und den 21. Juni befahlen Statthalter und Regenten des Fürstenthums Württemberg, alles dem Stift und dessen Verwandten abhanden Gekommene denselben zurückzugeben, beziehungsweise zu ersetzen.
Als Herzog Ulrich nach der Wiedergewinnung seines Landes i. J. 1534 die Reformation einführte, ließ er mit dem Probst Jacob Schreiber und Kapitel in Stuttgart verhandeln und kam mit denselben über ein jährliches Leibgeding überein, wogegen sie alle Dokumente, Ornate, Monstranzen, Kelche, Silbergeschirr und alles sonstige Vermögen des Stifts in demselben belassen sollten. Da machte
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Backnang. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1871, Seite 148. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABacknang.djvu/148&oldid=- (Version vom 1.8.2018)