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abzuhalten, auf denen jedoch der Verkehr nicht von großem Belang ist.

Die Gemeinde ist im Besitz von etwa 300 Morgen Waldungen; der Ertrag derselben wird verkauft, was der Gemeindekasse eine jährliche Rente von 6–700 fl. sichert.

Dieser ehemalige Amtsort von Rosenfeld kam mit diesem an die Herrschaft Württemberg, welcher noch am 27. Aug. 1347 Burkhard und Reinhard von Ehingen zu Entringen hiesige Leute und Güter überließen. In die Geschichte tritt er ein in den 1080er Jahren, als das Kloster St. Georgen hiesige Besitzungen erhielt, welches namentlich in den Jahren 1088, 1094, 1139 mit solchen bedacht wurde (villa Lideringen. Mone, Zeitschr. 9, 203. 206. 217. 223). Als ihm solche P. Alexander III. im Jahre 1179 bestätigte, war bereits die Kirche und der halbe Zehnte darunter begriffen (Wirt. Urk.-Buch 2, 198). In den Aufzeichnungen dieses Klosters macht sich Luitfridus de Lideringen im J. 1094 als Wohlthäter gegen dasselbe bekannt (Mone, a. a. O. 217). Graf Egino von Freiburg beschenkte dasselbe am 21. Sept. 1231 unter Vorbehalt eines beschränkten Vogtrechts mit einem Gut, welches er seinem Dienstmann Berthold von Leidringen für 20 Mark Silber abgekauft hatte. (Neugart, Cod. dipl. 2, 163).

Das Kloster hatte in Leidringen einen Pfleger und einen Dinghof und auf diesem für alle seine im Rosenfelder Amt gelegenen Güter ein Dinggericht, aus 18 Richtern bestehend, welche sämmtlich Leibeigene oder Lehensleute des Klosters seyn mußten; die sämmtlichen klösterlichen Güterbesitzer hatten das Recht, die Abhaltung desselben alle zwei Jahre vom Abt zu verlangen, und mußten dabei erscheinen und zuerst anzeigen, was sie wußten, daß dem Kloster an dessen Gütern, Leibeigenen, Fällen etc. abgegangen oder verschwiegen worden war. Was auf solche Weise angezeigt ward, untersuchte und bestrafte man auf der Stelle und schlichtete dann auch alle Irrungen zwischen den Gutsbesitzern unter sich und mit dem Lehensherrn. Das Ganze endete gewöhnlich mit einem Schmauß. Der Abt erschien selbst dabei oder schickte einen Stellvertreter. Beim Hauptfall eines Leibeigenen erhielt das Kloster auch das beste Bett; wenn er jedoch eine Tochter hatte, bekam diese solches; dem Klosterbeamten mußten die Erben alles Vieh vorführen, damit er das beste Stück auswähle (Cleß, 2, 376. 429).

Von St. Georgen trugen zu Lehen die Kirche und den halben Zehnten im 14. Jahrhundert die Herren von Falkenstein; Zehntantheile

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Sulz. Karl Aue, Stuttgart 1863, Seite 202. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Sulz.djvu/202&oldid=- (Version vom 1.8.2018)