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Lehensmann des Klosters 2 Viertel Haber zu Vogtrecht und ein Huhn. Etliche Güter zu Hopfau, nemlich die vier Stück Wassers, der Meierhof, die Mühle an der Glatt und die Kriegswiesen haben das Recht sich in Streitigkeiten unmittelbar nach Alpirsbach ans Stuhlgericht zu wenden. In Hopfau, in Ober- und Niedertobel hat das Kloster Stab, Vogtei und Gericht und die Einwohner sind demselben zu Steuer und Kriegsfolge verpflichtet. Pfarrei und Kirche in Hopfau gehören dem Kloster und der große und kleine Zehnte rechts von der Glatt zum Steinhaus des Klosters in Dornhan. Die Wälder sind Eigenthum des Klosters und der Abt hat das Recht, alljährlich einmal im Meierhof eine Herberge zu halten zu Dritt, mit zwei Windspielen und einem Vogelhund, und darf dazu einen, ihm auf dem Feld begegnenden Bidermann einladen. An Württemberg gibt das Kloster jährlich für Hopfau als Schirmgeld 4 Malter 6 Viertel Kernen, 4 Malter 6 Viertel Haber, und für Niedertobel 2 Pfund Heller 2 Schilling.

Neunthausen, früher Nithausen genannt, kam seinem links von der Glatt gelegenen Theile nach mit Hopfau als dessen Zugehörde an das Kloster Alpirsbach, welches 1460 wegen hiesiger Zehnten Streit mit dem Augustinerkloster zu Oberndorf hatte (Crusius a. a. O. 3, 408). Früher nach Dornhan eingepfarrt, wurden die Orte Neunthausen und Niederdobel mit der Pfarrei Hopfau vereinigt und die Pfarrei Dornhan wegen des ihr dadurch abgehenden kleinen Zehnten zufrieden gestellt (1569–83).

Der rechts von der Glatt gelegene Theil bildete ein adeliches Gut, welches dem Rittercanton Neckarschwarzwald zugetheilt war und 1805 unter württembergische Oberherrlichkeit kam.

Solches war zu Ende des 17. Jahrhunderts im Besitz des Freiherrn von Grünthal, welchem die hohe und niedere Gerichtsbarkeit daselbst zustand. In der Mitte des 18. Jahrhunderts besaßen es die Freiherrn v. Goll; gegen Ende des gedachten Jahrhunderts die Freiherrn von Gaisberg.

Im Jahre 1803 gelangten die Freiherrn von Linden in den Mitbesitz des Gutes. Nachdem vom Jahr 1819 an die von Plessen’sche Familie noch Antheil daran gehabt hatte, ging es im Jahre 1830 vollständig in den Besitz der Freiherrn von Linden über, und ist seit 1835 ausschließliches Eigenthum des Freiherrn Joseph von Linden, königl. Ministers des Innern.

Zu der Gemeinde gehören:

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Sulz. Karl Aue, Stuttgart 1863, Seite 193. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Sulz.djvu/193&oldid=- (Version vom 1.8.2018)