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des 12. Jahrhunderts (um 1101 Egilolf de Brandech in einer Urkunde des Kl. Alpirsbach, 1122 in einer des Klosters St. Peter, Schannat Vindem. 1, 161). Volmar unter dem Jahre 1251 ist oben erwähnt; er war den 11. Febr. 1276 bereits verstorben, als seine Wittwe Petrissa mit ihrem Sohne Johannes und ihren Töchtern Junta, Petrissa und dem Vormund und Oheim dieser Kinder Friedrich von Brandeck dem Kl. Alpirsbach Güter in Ehlenbogen verkaufte. In den 1270ger Jahren erscheint Otto von Brandeck.

Johann von Brandeck verkaufte um 1300 an Herzog Friedrich von Teck ein Dritttheil der Burg Sterneck, welches späterhin Herzog Hermann von Teck an die Grafen Eberhard und Ulrich von Württemberg veräußerte. Diese übergaben solches, um eine Schuld abzutragen, 1350 an Johannes Söhne Brun, Volmar, Reinhard, Gebhard und Georg[1], doch so, daß es für alle Zeiten offenes Haus der Grafen von Württemberg und deren Amtleute seyn sollte (St. A., Sattler, Grafen 1, 159). Letztere Bestimmung, wonach, wie dieselbe sonst noch ausgedrückt wurde, Württemberg, mit der Burg Sterneck, der Herrschaft gewartet werden sollten, wurde durch mehrere Generationen neu verbrieft. Solches versprach z. B. Hans, genannt Renninger im Jahr 1395 dem Grafen Eberhard von Württemberg bezüglich seines Theils der Veste Sterneck, an welcher neben ihm Volmars Söhne, Kuno und Hans, genannt Lamparter, Theil hatten. Das gleiche thaten 1399, in Betreff ihres Antheils, die Schwäger Hansens von Brandeck, Georg von Bach, Hans von Selbach, Georg von Enzberg und Renhart, Hofwart Rafans, des Hofwarts sel. Sohn, doch sollte, wer in die Burg komme, den Burgfrieden, über welchen die Besitzer Sternecks 1395 mit einander sich verglichen hatten, zu halten schwören, was man ihnen mit Gegenschwur erwidern sollte. – Nebenbei behielt die herzoglich teckische Familie immer noch Antheil, jedenfalls oberherrlichen, welcher wohl mit dem von ihr bekleideten St. Gallischen Schenkenamt zusammenhing und Herzog Friedrich von Teck hielt 1371 diesen Besitz aufrecht im Vergleich mit seinem Schwestersohn Konrad, Herzog von Urslingen (Köhler, Oberndorf 147. 148). – Schon vor Ende des 14. Jahrhunderts hatte das Kl. Alpirsbach Zehnten von dem Hof und der Mühle in Brandeck, welche zeitweilig an Eglolf Flieher verpfändet gewesen waren.

Im Anfang des 15. Jahrhunderts wurde von Sterneck aus


  1. Ein Zeitgenosse dieser Gebrüder war Hermann v. B. (1350. Crusius Annal. Suev. 3, 257).
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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Sulz. Karl Aue, Stuttgart 1863, Seite 174. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Sulz.djvu/174&oldid=- (Version vom 1.8.2018)