7 Nr. 1357), so entschlossen sich beide württembergische Grafen zu einem Kriegszuge wider ihn. Am 17. Juli 1469 eröffneten sie mit 200 Reitern und 3000 Fußgängern, auch mehreren Stücken Geschütz den Feldzug. Weil aber Herzog Sigmund sich für die Geroldsecker erklärte, hielten sie inne, um noch größere Rüstungen zu machen. Diese Frist benützte Pfalzgraf Friedrich um zu vermitteln; er brachte 1470 einen Vergleich zu Stande, wonach sich die Stadt Sulz verpflichtete, sämmtliche Schulden des Hans von G. im Betrag von 5150 fl. zu verzinsen, ferner eine Vermittlung zwischen den Grafen von Württemberg, dem Herzog Sigmund und Hans von Geroldseck, wonach den Grafen ihr Antheil und ihr Recht an Sulz neu bestätigt und zugleich ein neuer Burgfrieden gemacht wurde (Lichnowsky 7 Nr. 1461). Im Jahr 1471 aber kaufte Graf Eberhard dem Grafen Alwig von Sulz seine auf 5000 fl. gestiegene Forderung ab, was den 27. August der Kaiser bestätigte, und rüstete sich aufs neue zum Zuge nach Sulz, welche Stadt, nachdem Hans von G. erklärt hatte, er könne und wisse ihr nicht zu helfen, sich wiederholt mit der Bitte an den Württemberger Grafen wandte, sie von der für sie so schweren und verderblichen Last des Interdikts zu befreien. Vergebens bot ihm Hans unter Bedingungen die Übergabe der Herrschaft an. Im Spätjahr 1471 erschien der Graf, auch von einigen Reichsstädten unterstützt, mit 400 Reitern, 4000 Fußgängern und mit Geschütz vor Sulz, das sich sogleich ergab, eroberte am 3. Oct. durch nächtlichen Überfall das Schloß Albeck, nahm hier den Hans mit seinen 3 jüngsten Söhnen Konrad, Georg und Bartholomäus gefangen und ließ alle vier nach Hohenurach bringen. Dann erließ er am 12. Nov. ein Ausschreiben an die Fürsten und Stände des Reichs, um sein Unternehmen zu rechtfertigen (Sattler, Grafen 3, Beil. Nr. 51), vornemlich weil die beiden ältesten Söhne, welche entkommen waren, beim Kaiser und bei mehreren Fürsten ihn wegen Landfriedensbruch verklagten. Auch ließ er schon im nächsten Jahre die 3 gefangenen Söhne des Hans gegen Verschreibung frei, den Vater selbst aber erst, nachdem derselbe am 11. Dec. 1473 auf Burg und Stadt Sulz mit aller Zugehör verzichtet, all seine geistlichen und weltlichen Lehen übergeben und versprochen hatte, daß er sich nicht rächen wolle; dafür bekam Hans 1000 fl. und 200 fl. jährliches Leibgeding. An demselben Tage entließ dann Hans auch seine Lehensleute ihrer Pflichten. Graf Ulrich trat im Uracher Vertrag den 12. Juli 1473 seinen Antheil an Sulz dem Grafen Eberhard ab. Letzterer bezahlte am 30. Jan. 1474 dem Grafen Alwig von
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Sulz. Karl Aue, Stuttgart 1863, Seite 132. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Sulz.djvu/132&oldid=- (Version vom 1.8.2018)