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d. J. vor Tagesanbruch Sulz theils im Sturm theils mittelst Einschleichens durch einen Schwibbogen des Neckarkanals eroberten, so daß beide Herren ihr Heil auf der Flucht suchten. Indeß gelang es diesen mit Hilfe der St. Georgsgesellschaft, deren Mitglied Johann von Geroldseck war, sich der Stadt wieder zu bemächtigen[1].

Johann von Geroldseck starb den 17. Juli 1451 kinderlos auf dem Schloß Albeck. Nach seinem Tode verlangten seine Brüder von seiner Wittwe Anna, geb. v. Zimmern, die Öffnung darin und als diese sie ihnen abschlug, belagerten sie mit württembergischen Hilfstruppen acht Tage lang das Schloß; da konnte der Markgraf von Baden noch vermitteln. Heinrich hinterließ eine Tochter Anastasia, welche den Barthold Hiltger von Villingen heiratete und den 20. Febr. 1472 mit ihrem Gatten ihre Ansprüche an Sulz an den Grafen Eberhard von Württemberg abtrat.

Konrads Sohn Hans bot großer Schulden wegen 1456 und wiederholt 1459 den Grafen von Württemberg die Herrschaft Sulz an, nahm jedoch dieses Anerbieten wieder zurück. Deßhalb mit einer Fehde bedroht, war er genöthigt, die württembergische Pfandsumme von 1000 auf 4000 fl. zu erhöhen. Im Jahr 1459 verklagte ihn Oberlin Schneider von Hornberg wegen einer von Heinrich von G. herrührenden Schuld von 107 fl. beim Hofgericht in Rottweil und dieses ächtete ihn, da er auf die an ihn ergangene Vorladung nicht erschien. Graf Alwig von Sulz erkaufte die Schuldforderung und erhielt den 11. Dec. 1459 eine Anweisung auf die sämmtlichen Besitzungen des Hans. Zwar konnte letzterer eine Cassation dieser Anweisung durchsetzen, dagegen aber erwirkte Graf Alwig bei dem Bischof von Constanz einen Bannspruch gegen Hans und die Stadt Sulz, und 1465 auch beim Kaiser einen Befehl an den Grafen Eberhard von Württemberg, die Execution gegen Hans zu vollstrecken. Dieser aber, der selbst Absichten auf Sulz hatte, entschuldigte sich, weil ihm schon 1/4 der Stadt verpfändet sey, und bot dafür seine Vermittlung an. Als aber Hans unkluger Weise ihm und dem Grafen Ulrich von Württemberg seine Lehens- und Dienstpflicht aufkündete und mit seinen beiden ältesten Söhnen Hans und Heinrich in die Dienste des Herzogs Sigmund von Österreich trat und diesem und dem Markgrafen Karl von Baden 8 Jahre lang Stadt und Schloß Sulz offen zu halten versprach (25. Mai 1459. Lichnowsky


  1. Stälin, a. a. O. 3, 490. Schönhuth, Guttenbergs-Archiv 1840, Nr. 1, wo 1454 statt 1404 stehen sollte.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Sulz. Karl Aue, Stuttgart 1863, Seite 131. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Sulz.djvu/131&oldid=- (Version vom 1.8.2018)