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heimgesucht; auch der Borkenkäfer hat schon Schaden angerichtet, und der Fichten-Rüsselkäfer richtet nicht selten Verheerungen in jungen Fichten-Kulturen an.

Im Allgemeinen sind die Waldungen, namentlich die dem Staat gehörigen, in gutem Zustande, während die Gemeindewaldungen, noch mehr aber die Privatwaldungen, in Folge der an sie gemachten Anforderungen, vorzugsweise durch Streurechen etc. und die früher in den meisten Gemeindewaldungen ausgeübte Harznutzung in minder gutem Zustande sich befinden. Übrigens wird auch in neuerer Zeit von Seiten der Gemeinden für die Emporbringung der Waldungen Manches gethan, besonders um zurückgekommene Distrikte mittelst künstlicher Aufforstung und einer rationellen Bewirthschaftung wieder in Aufnahme zu bringen.

Der vorherrschende, in den beinahe allgemein vorkommenden Nadelhölzern bedingte Betrieb ist die Hochwaldwirthschaft mit schlagweisem allmäligem Abtrieb und natürlicher Verjüngung; in kleinen Gemeinde- und Privatwaldungen ist der Plänterhieb noch üblich. Die festgesetzte Umtriebszeit für die Fichte und Weißtanne ist 120 Jahre, wonach auch der Umtrieb der übrigen forstlich wichtigen Holzarten, welche meist in untergeordneter Mischung mit der Fichte und Weißtanne erzogen werden, sich richtet. Reine Forchenbestände, die übrigens nur selten vorkommen, werden in 100jährigem Umtrieb bewirthschaftet. Die Eiche, die Weißtanne und zuweilen auch die Forche läßt man auf günstigen Standorten einzeln und in kleineren Horsten zuweilen auch ein höheres, bis auf 200–250 Jahre ansteigendes Alter erreichen, um seltene werthvolle Nutzhölzer zu erziehen.

Geregelte, von Forstverständigen entworfene Wirthschaftsplane sind nicht allein für die Waldungen des Staats, sondern auch für die meisten Korporationen vorhanden.

Im ganzen Bezirk beträgt das Nutzholz der Nadelwaldungen etwa 70% der ganzen Holzproduktion; der durchschnittliche jährliche Zuwachs wird zu 0,5–0,8 Klafter per Morgen angegeben.

Von Nebennutzungen sind zu nennen: 1) die Waldstreu, als Laub, Heide, Moos, dürres Waldgras etc. ist sehr gesucht und wird öfters zum Nachtheil der Waldungen gewonnen. Die in manchen Gegenden des Landes mit Vortheil benützte Nadelstreu (Hackstreu) wird nur wenig verwendet.

2. Die Gräserei wird nur auf holzlosen Stellen, Waldwegen etc. gestattet, dagegen öfters auch unerlaubter Weise zum Nachtheil der Waldungen ausgeübt.

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Sulz. Karl Aue, Stuttgart 1863, Seite 055. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Sulz.djvu/055&oldid=- (Version vom 1.8.2018)