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ja sich verehlichend, begnügte sich mit einem Leibgeding, worauf in demselben Jahre Philipp Degen, ein evangelischer Prediger, wiewohl vermittelst einer Capitulation, erwählt wurde (Sattler, Topogr. 600). In den Klosterorten erschienen herzogliche Abgeordnete, welche Zins- und Lagerbücher, Urkunden etc. einforderten. Gegen letzteres protestirte, so viel es die in Baden gelegenen Orte betraf, die badische Regierung unter Berufung auf den Vertrag von 1497 und klagte, als der Herzog auf seinem Recht bestand, beim Reichskammergericht. Später jedoch kam man überein, die Sache der Entscheidung des Kurfürsten Ludwig von der Pfalz zu überlassen, welcher am 14. Mai 1539 einen Vergleich zu Stande brachte. Durch diesen Vergleich wurde der Vertrag von 1497 bestätigt und festgesetzt, daß die Urkunden der in Baden gelegenen Klosterorte in Baden selbst aufbewahrt werden und den Markgrafen das Atzungs- und Einkehrrecht im Kloster für sie und ihr Hofgesinde vorbehalten bleiben sollte[1]. Im J. 1553 machte Graf Wilhelm von Eberstein erfolglose Schritte, jetzt nach Aufhebung des Klosters das demselben von seinen Vorfahren geschenkte Eigenthum wieder an sein Haus zu bringen. (v. Krieg, Grafen von Eberstein 156).

Ein neuer Streit entstand, als nach dem Tode Herzog Ulrich’s Markgraf Philibert von den in seinem Lande gelegenen Klosterorten Steuer einziehen ließ. Auf die Klage des Abts Philipp Degen zog Herzog Christoph im Nov. 1560 mit 370 Pferden und 400 Hackenschützen aus, nahm 23 badische Dörfer ein und bewirkte dadurch, daß der Markgraf schnell nachgab (Sattler 4, 157.). Am 18. Mai 1565 verglich sich der Herzog mit dem Markgrafen Karl von Baden und es fand ein gegenseitiger Tausch von Gefällen und Zehnten des Klosters in Baden gegen solche des Nonnenklosters zu Pforzheim in Württemberg statt (eb. 216.)[2].

Wie in andern Klöstern wurde auch hier eine Klosterschule mit 2 Lehrern errichtet, jedoch im Jahr 1595 mit einigen dieser Anstalten wieder aufgehoben. Nach dem kaiserlichen Restitutionsedikt von 1629 wurde das Kloster am 8. Sept. 1630 durch die kaiserlichen Commissarien


  1. Sattler, Herz. 3, 133.
  2. Gleichwohl wurde noch späterhin vor dem kaiserlichen Kammergericht von beiden Theilen ein weit aussehender Rechtsstreit betrieben, welcher erst 1753 durch gütlichen Vergleich beigelegt wurde. S. Meichsner, Decisiones camerales 4 decis. 35. und Grund- und actenmäßige Information, worinnen das vom Hause Baden-Baden an das Haus Württemberg gestellte Restitutionsgesuch die beiden Klöster Herrenalb und Reichenbach betreffend bestehe. 1754. Fol.
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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neuenbürg. Karl Aue, Stuttgart 1860, Seite 184. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Neuenbuerg_184.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)