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von Außen bezogen, und theils für den eigenen Bedarf, theils zum Verkauf gemästet werden.

An Waldungen besitzt die Gemeinde 2821/8 Morgen 46 Ruthen, deren jährlicher in etwa 100 Klafter bestehender Ertrag an die Ortsbürger vertheilt wird; überdieß verkauft die Gemeinde alljährlich für etwa 150 fl. abgängiges Holz und verwendet den Erlös zu Gemeindezwecken.

Zu der Gemeinde gehört:

Der Ziegelhof, 1/4 Stunde südlich vom Ort auf der Hochebene an dem sog. Hochsträß gelegen.

Thalheim (Ober- und Unter-Thalheim wurde in frühester Zeit nicht unterschieden) erscheint erstmals um 1100. Damals beschenkte das Kl. Reichenbach Cuno Dienstmann Graf Hugo’s von Tübingen mit einem Hubengut und Enzmann von „Daleheim“ mit einer halben Hube je in „Daleheim“ (Wirt. Urk.-Buch 2, 402, letzteres Geschenk wurde durch das Kloster bald wieder ausgetauscht, Eb. 406. Schwerlich dürfte an dieser Stelle Th. O.A. Rottenburg gemeint sein). Die ursprünglich pfalzgräflich tübingische Dienstherrlichkeit über den Ort gieng im 13. Jahrhundert auf die Grafen von Hohenberg über.

Graf Rudolf von Hohenberg belehnte den 10. Aug. 1385 mit Ober-Thalheim und dem gegen Nagold hin liegenden Theile von Unter-Thalheim Kunzen und Diemo Kechler, weil. Konrad Kechler’s Söhne, von welcher Zeit an dieses Lehen bei der Kechler’schen Familie verblieb. Rudolf, der letzte des Hohenbergischen Zweiges zu Hohenberg, Horb, Rottenburg und Haigerloch († 1387), hatte schon 1381 seinen Besitz unter Vorbehalt lebenslänglicher Nutznießung an Österreich veräußert; und so ist wohl nach seinem Ableben die Oberlehensherrlichkeit über Ober- und Unter-Thalheim an Östereich gekommen. Nicht Kechlerische Theile von Ober- und Unter-Thalheim wurden von verschiedenen andern Rittern besessen, z. B. im Anfang des 15. Jahrhunderts von Meinloch von Leinstetten. Am 15. Jan. 1425 belehnte herzog Friedrich der ältere von Östreich Stephan von Emershofen mit den zwei Höfen O. u. U. Th., Lehen der Herrschaft Hohenberg, welche letzterer von genanntem Meinloch gekauft hatte (Lichnowsky Habsburg 5 Nr. 2260).

Landeshoheit und Blutbann in Ober-Thalheim waren österreichisch, die Steuern aber wurden zur Reichsritterschaft Cantons Neckarschwarzwald gezogen.

Im Jahr 1806 kam O. Th. u. U. Th. unter die Staatshoheit Württembergs.

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Nagold. Karl Aue, Stuttgart 1862, Seite 202. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Nagold_202.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)