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zu sein scheint. In zweiter Ehe mit Diepold v. Ehingen hatte sie weitere Kinder, für welche 1533 1/4 an Börstingen und an Sultzau als Lehen durch Rudolph v. Ehingen gemuthet wurde (v. Ow’sches Archiv).

Am 26. März 1539 kam Börstingen an die ebengenannte schon früher hier begüterte (Crusius Annal. 2, 419. 406) Familie von Ehingen und zwar an Rudolf, bei dessen Hause es bis 1698 verblieb. Ihm gegenüber sprach Österreich die Lehensherrlichkeit über den ganzen Ort an, wogegen Ehingischer Seits behauptet wurde, daß 3/4 von Börstingen Allod seien. Der Streit dauerte fort, bis Albrecht Sigmund von Ehingen hohe und niedere Obrigkeit an Österreich zu Lehen aufgetragen hatte und von Kaiser Leopold I. im Jan. 1680 damit belehnt worden war (Lünig R.-A. 12, 379). Weil die v. Ehingen auch zu Weitenburg, Börstingen, Sulzau, Obernau und Nellingsheim die Landeshoheit und den Reichsblutbann ganz so, wie vor ihnen die v. Ow, fortübten und namentlich weil sie allda die protestantische Konfession einführten, wurden sie dessen, was Lehen war – 1/4 der Dörfer Börstingen und Sulzau – für verlustig erklärt und konnte erst Albrecht Sigmund 1680 gegen Lehensauftragung von vielem Eigenthum und 3/8 der Stadt Obernau die Belehnung wieder vollständig erlangen (v. Ow’sches Archiv).

Genannter Albrecht Sigmund verkaufte übrigens seinen hiesigen Besitz an Karl Joseph von Hohenberg. Von letzterem fiel das Gut 1698 auf die Freiherrn von Raßler (s. bei Rohrdorf), welche mit 1/4 des Orts am 9. April belehnt wurden und es noch heutzutage besitzen. Die österreichische Jurisdiktionstabelle von 1804 führt den vierten Theil des Orts als österreichisches Mannlehen auf; betreffend die Landeshoheit, Blutbann und Geleit sei der Freiherr von Raßler in possessorio (Schmid Grafen von Hohenb. 470).

Wegen hiesiger Kollektation schloß Österreich 1704 einen Receß mit dem Ritterkanton Neckarschwarzwald (Lünig R.A. 12, 416), wonach zur Reichsritterschaft steuerten: die v. Raßlerschen Lehen 1/4 der Dörfer Perstingen, Bittelbronn, Neuhausen; 2/3 der Dörfer Oberdorf und Poltringen.

Im Jahr 1805 kam der Ort unter württembergische Staatshoheit und die österreichische Oberlehensherrlichkeit über 1/4 desselben gleichfalls an die Krone Württemberg.

Börstingen war ursprünglich Filial der Pfarrei Bierlingen, hatte aber eine Meßkaplanei. Letztere wurde den 17. Dec. 1750 zur

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Horb. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 168. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Horb_168.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)