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aus 47 Jauchert 2 Vrtl. 41 Ruthen, der kleine und Heuzehente gehörte dem Ortspfarrer.

Gündringen: der große, der Heu- und Öhmdzehente aus den Wiesen gehörte dem Staat, der kleine und der Heu- und Öhmdzehente aus den Gütern dem Ortspfarrer.

In Hochdorf stand der große Zehente dem Staat zu, der kleine und Heuzehente dem Ortspfarrer. Öhmd war frei.

Ihlingen: der große, kleine und Heuzehente gehörte dem Staat, in

Isenburg: der große Zehente dem Staat, der Heuzehente der Pfarrei Nordstetten.

Lützenhardt: der große, kleine und Heuzehente gehörte dem Staat und war durch Kauf erworben von dem Freiherrn v. Raßler.

Mühlen: den großen, kleinen, Heu- und Öhmdzehenten hatte Freiherr v. Münch, den Obstzehenten die Pfarrei.

Horb: großer, kleiner Heu- und Obstzehente gehörten dem Staat, auf 68 Morgen stand aber dem Spital Horb der große Zehente zu.

Mühringen: der große und kleine Zehente gehörte dem Freiherrn v. Münch. Die Markung war weder Heu- noch Öhmdzehentpflichtig.

Nordstetten: am großen Zehenten hatte 1/3 der Staat, 2/3 die Pfarrei, welche auch den kleinen und Heuzehenten zu beziehen hatte. Öhmdzehente wurde nicht erhoben.

Rexingen: großer, kleiner Heu- und Öhmdzehente gehörte dem Staat.

Rohrdorf: großer, kleiner und Blutzehente ebenso dem Staat.

Salzstetten: großer und kleiner Zehente stand der Pfarrei zu; hier fand weder Heu- noch Öhmdzehentbezug statt.

Sulzau: großer Zehente gehörte dem Freiherrn v. Raßler, kleiner Heu- und Obstzehente der Pfarrei Bierlingen.

Vollmaringen: der große Zehente (excl. 200 M.) stand dem Hospital Horb, der kleine Heu- und Obstzehente und der große Zehente aus 200 M. der Pfarrei zu.

Wachendorf: der große Zehente gehörte dem Freiherrn v. Ow, dem Herzog Wilhelm von Württemberg und der Ortspfarrei je zu 1/3, welche letztere den kleinen, Heu- und Öhmdzehenten bezog.

Weitingen: der große Zehente gehörte dem Fürst v. Fürstenberg, der kleine Obst- und Blutzehente der Ortspfarrei, der Heuzehente der Universität Freiburg.

Wiesenstetten: der große Zehente stand dem Staat und dem Freiherrn v. Münch gemeinschaftlich, der kleine Zehente der Pfarrei zu; die heuzehentbaren Wiesen gaben den Zehenten den Widdumbauern

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Horb. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 75. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Horb_075.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)