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Suez-Canalgesellschaft schwebenden Streit von dem Kaiser schlichten und sein schiedsrichterliches Urtheil als letzte Instanz gelten lassen zu wollen.

Der Kaiser nahm das ihm übertragene Vermittelungsamt ohne Bedenken an und unterschrieb seinen ausführlich motivirten Rechtsspruch am 6. Juli 1864 zu Fontainebleau. Die Gesellschaft hatte Ursache mit demselben zufrieden zu sein, denn sie soll für ihre in Frage gestellten Rechte reichlich entschädigt werden, und zwar so, daß sie von der ägyptischen Regierung 84 Millionen Frcs. Schadenersatz erhält: 38 Millionen für die Maschinen und europäischen Werkleute, welche die ägyptischen Arbeiter von jetzt an ersetzen müssen, 30 Millionen für die Wiederabtretung des Grund und Bodens, 6 Millionen als Schadenersatz für die der Gesellschaft entzogenen Rechte auf den Süßwasser-Canal, 10 Millionen als Heimzahlung der Herstellungskosten desselben Wasserwerkes. Die ganze Summe wird in 16, durch den kaiserlichen Spruch genau normirten, jährlichen Raten ausgezahlt werden müssen, so daß die Gesellschaft in der nächsten Zeit, allein durch die Entschädigungssumme durchschnittlich einen jährlichen Zuschuß von 5,250,000 genießen wird. – Dies klingt äußerst günstig,; man darf aber nicht vergessen, daß die Gesellschaft für das erworbene Geld viele zukünftige Vortheile und Rechte opfern muß. Dennoch scheint uns der kaiserliche Spruch schon darum dankenswerth für das Unternehmen zu sein, weil er der Welt den Beweis gibt, daß die Lesseps’schen Pläne keine bloßen Hirngespinnste sind, sondern auf ganz reellem, goldenem Boden stehen. Würde sich wohl sonst der Vicekönig von Aegypten dazu verstanden haben, so große Summen für Dinge zu bezahlen, die mit dem Scheitern des Projectes jeden Werth verlieren? – Das Zustandekommen des Canals ist gesichert und die Lage der Compagnie erscheint nach der letzten Versammlung der Actionäre am 6. August dieses Jahres so günstig, daß wir der Hoffnung der Betheiligten, der maritime Canal müsse anno 1868 fertig werden, gern beitreten mögen.

Dies ist die Geschichte des Suezcanals bis zum heutigen Tage. Ehe wir nun weiter gehen und einen Blick auf die Zukunft des Lesseps’schen Projectes werfen, liegt es uns ob, einen andern Plan zu erwähnen, der gleichfalls den Zweck verfolgt, die Umschiffung des Caps der guten

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Georg Ebers: Der Canal von Suez. Leipzig: Veit und Comp., 1864, Seite 172. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Nordische_Revue_Band_2_(1864)_172.jpg&oldid=- (Version vom 18.12.2016)