Friedrich III., Kurfürst zu Brandenburg und Ernst August, Kurfürst zu Hannover: Neu aufgerichtetes March-Reglement | |
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mit Marchen und Durchzügen so viel immer geschehen kan / verschonen / und dieselbe / es sey dann / daß die unumgängliche Noth es erfordere / nicht suchen noch praetendiren / vielweniger aber soll dergleichen Durchmarch vor andere / als die in ihren würcklichen Pflichten stehende Völcker / begehret werden.
So offt dergleichen March von des einen Hohen Paciscenten Trouppen durch des andern Lande geschehen muß / soll nicht allein von demjenigen deme die Trouppen angehören / dem andern die Notification des Durchmarches / und die gewöhnliche Requisition bey zeiten schrifftlich geschehen / und der Orth bestimmet werden / wo / wie starck / und unter wessen Commando die Trouppen so wohl an Mannschafft als Pferden / sambt etwa dabey befindlichen Commissariat, Proviant-Werck / Attillerie und andern Attirail anlangen werden / sondern es soll auch der bey den marchirenden Trouppen / commandirender Officier schuldig seyn zwey oder drey Tage vorher / ehe die Trouppen das Territorium des andern hohen Pasiscenten erreichen / an die zu Observirung dergleichen Marche daselbst bestellte Commissarien / jemand voraus zu senden / oder wenigstens dieselbe durch Schreiben von der Leute Annäherung zu advertiren / damit die Nachtlager vor der Trouppen würcklichen Ankunfft so viel füglicher reguliret und eingetheilet auch die nothdürfftige Vivres vor Menschen und Pferde an gehörigen Orten angeschaffet werden können.
Denen Regimentern / Bataillons, Compagnien / oder sonst commandirten Trouppes / welche solchergestalt einen Durchmarch durch des andern Hohen Herrn Paciscenten Lande nehmen wollen / sol jederzeit ein gewisser Kriegs-Commissarius, dessen Nahme in dem Requisitions-Schreiben zu
Friedrich III., Kurfürst zu Brandenburg und Ernst August, Kurfürst zu Hannover: Neu aufgerichtetes March-Reglement. [s.n], [Hannover] 1697, Seite 4. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Neu_aufgerichtetes_March-Reglement-1697.djvu/3&oldid=- (Version vom 1.8.2018)