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der Dörfer der Görlitzer Umgegend die Steuerabgaben sämtlich auf Hufen- und Rutenzahl-Größe beruhen. Ferner wurden auf den Dorfschaften des Eigenschen Kreises die Gütergrößen nach Hufen und Rutenzahl unterschieden und die Kommunalsteuer nach Hufen und Rutenzahl erhoben; es wurde diese alte Steuerform erst nach Einführung des neuen Grundsteuersystems in der sächs. Oberlausitz (durch Gesetz vom 9. September 1843) abgelöst[1].

Als ein weiteres Merkmal, das für das fränkische Maß spricht, dürften auch die Fiebige (Viehwege) gelten[2]; denn es ist doch auffällig, daß deren ursprüngliche Breite von 3 Ruten ¼ Hufe (1 Seil) fast überall übereinstimmt, ganz gleich, ob es Dorfschaften auf ehemalig bischöflich meißnischem Land (Eigenscher Kreis) oder königlich böhmischer Besitz ist, oder ob es die von Ostritz an der Neiße abwärts bis Görlitz liegenden altslavischen nach deutscher Art eingerichteten Dörfer betrifft[3].

Dann sind es zwei (mehr als anderswo in deutschen Provinzen) in der Oberlausitz vorkommende Flurnamen, die ebenfalls auf fränkisches Hufenmaß hinweisen: Folge und Überschar[4]. Diese Grundstücke bildeten unaufgeteiltes Land, das in Wald- und Weideland bestand, an welchem entweder die ganze Dorfgemeinde oder nur ein gewisser Dorfanteil ein gemeinschaftliches Eigentumsrecht hatte. Ackerland dagegen ward niemals gemeinschaftlich bewirtschaftet und bildete schon frühzeitig


  1. S. Walther Heinich, N. L. M. Bd. 102 (1926) S. 54.
  2. Diese Fiebige dienten neben dem Zweck als Hutung und Viehtriebe zugleich als Verbindungswege mit den Grenznachbardörfern. Als sich nach und nach ein immer stärker werdender Verkehr der Dörfer zueinander herausbildete, konnte daher die Nutzung als Weideland nur gering sein. Von den Fiebigen führten seitwärts die sogen. Treiben (Trebe) auf die brachliegenden Felder und Weideplätze. Wegen dieser Treiben kam es oft zu Streitigkeiten, denn sie wurden nur zu gewissen Zeiten benutzt und einer mußte es sich von einem anderen gefallen lassen, daß das Vieh über sein Feld auf Stoppelweide getrieben wurde. Nicht immer werden diese Wegeunterschiede auseinander gehalten, indem man die Treibe mit Viehweg (Fiebig) gleichsetzt.
    Die Tätigkeit des Gemeindehirten in Berzdorf, dessen Beruf im Laufe der Zeit immer hinfälliger wurde, bestand in dem Hüten der Schweine. 1687 werden die Oberdorfer Bauern von der Herrschaft aufgefordert, gleich den Niederdorfer Bauern ihrem Schweinehirten ein Brot über das zu entrichtende Getreide hinaus (2 Viertel Korn von der Hufe) zu verabfolgen. 1763 weigerten sich die größten 4 Bauern gegen Anstellung eines Gemeindehirten. Sie wurden aber ebenfalls unter Androhung von Strafe vom Klosteramte gezwungen, dem Hirten weiterhin Brot und Getreide zu entrichten.
  3. Es sind die Ortschaften: Ostritz, Gruna, Leuba, Tauchritz, Radmeritz, Nikrisch, Deutsch- und Wendisch-Ossig, Köslitz und Leschwitz. Diese letzten beiden Dörfer besitzen auch Folgen.
  4. Der Flurname Folge wird vielfach mit Überschar gleichgesetzt. Die beiden Begriffe werden so zu verstehen sein, daß Überschar Wald, Weide oder Ödland bedeutet, das vom Pfluge noch unberührt lag und daher „über der Schar“ (dem Pfluge) liegend benannt wurde. Ackerland wird dagegen in der Oberlausitzer Sprachweise heute noch häufig mit pfluggängig oder mit „unter dem Pfluge liegend“ bezeichnet. Der Name Folge ist aus der Überschar als dem älteren Namen hervorgegangen und dadurch, daß diese aufgeteilten Überschar-Parzellen dem Hauptgute folgten, billiger Weise Folge genannt worden.
Empfohlene Zitierweise:
Ernst Krische: Die Siedlungsverhältnisse von Berzdorf auf dem Eigen. In: Neues Lausitzisches Magazin. Görlitz: Selbstverlag der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften, 1929, Seite 232. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:NLM_1929_Seite_232.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)