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Kommen wir nun zur Fluraufteilung auf diesem Anteil[1], so beträgt die Flurlänge auf diesen Gütern 1300–1400 Meter. Die Hufenbreiten schwanken bei Nr. 35–40 und 46[2] zwischen 100 und 125 Metern, bei Nr. 48 ist die Breite im Durchschnitt 225 Meter (nach dem Maß der Meßleute 9 Seile).

Bemerkenswert ist, wie man die Arbeiten der Meßleute, in welcher Reihenfolge sie die Abmessung der Hufen vornahmen, förmlich verfolgen kann. Zunächst schieden sie an der Stelle, wo schon ein Verbindungsweg zwischen den altslavischen Dörfern Niecha, Jauernick und Tauchritz (der sicher nicht besser gewählt sein konnte) den Nieder-Fiebig[3] in einem 25 Meter (1 Seil) breiten (= 3 Ruten) Streifen Land aus. Parallel mit diesem Streifen fortlaufend wurden an jeder Seite östlich und westlich zwei 1 Hufengüter aufgeteilt. Eigentümlich genug, an jeder Seite dieser 1 Hufengüter findet sich nun anschließend ein 1½ Hufen-Gut und hiernach ein ¾ Hufen oder 9 Ruten-Gut vor. Ist dies reiner Zufall oder mit irgendeiner Absicht geschehen? Den letzten Überrest westlich der Flur an der Grenze des v. Schönburgschen Anteil entlang bildet bei dieser Aufteilung das Gut Nr. 34. Das ungleiche Breitenmaß sowie die Rutenzahl dieser Hufe (13½ Ruten), an der nördlichen Grenze nur 90 und im Dorfe 200 Meter breit, dürften bezeugen, daß hier die Vermessung endigte[4].

Die Hufenausmaße auf diesem Anteil sind folgende:



    Ende, sowie bei der Niederfiebigbrücke zwei Wiesen (gleichsam als Grenzhüter, damit sie nicht in dritte Hand kommen sollten) als Tauchritzer Pfarrlehn aussetzte. Er hoffte damit diese Grenzverlegung für die Zukunft bleibend zu sichern. 1847 verkaufte der Besitzer von Kuhna Carl August Meusel durch seinen Bevollmächtigten Moritz v. Knobelsdorf diese Wiesen an die Berzdorfer Bauern zurück.

  1. Im Norden war die Grenze auf diesem Anteil bedingt durch den Niechaer Grenzbach (den rivus Koren). Diese uralte Grenze durfte man bei dieser Vermessung nicht überschreiten, man hätte sonst königlich böhmisches Eigentum verletzt.
  2. Dieses Gut bildete früher 2 selbständige Hufen. Aus der östlichen (vgl. Flurkarte) wurden schon um 1500 3 Ruten Feld an das Gut Nr. 36 und 3 Ruten Feld, Wiese und Buschland an das Gut Nr. 38 als Heiratsgut ausgeschieden. Erst 1884 und 1895 sind diese Parzellen dem Stammgute (das mit Nr. 46 verschmolzen) wieder einverleibt worden.
  3. Während der Oberfiebig bereits schon vor 1834 in einen Sandweg eingeschränkt und das gewonnene Land von den Oberdorfer Bauern urbar gemacht worden war, wurde von den 11 Niederdorfer Bauern erst am 25. Mai 1835 der Beschluß gefaßt, den bisher wilden Weg in eine ordentliche Straße auszubauen und das übrige Land in sogenannte Fiebigparzellen aufzuteilen. Das Dorf zerfiel damals noch in eine Obere- und Niedere Gemeinde, beide bestehend aus „Alt- oder Spannpflichtigen“ und „Berutenen“ (Gärtnern und Häuslern). Jede Gemeinde regelte Wege-, Brücken-, Wasserläufe-, Hirten- und Fiebig-Angelegenheiten für sich allein. Die Beruteten brauchten zu diesen Lasten nichts beitragen, dagegen kamen aber die Pachteinnahmen aus den urbar gemachten Parzellen nur den Alt- oder Spannflichtigen zu gute. Diese Einrichtung der Viehweggemeinschaft, die sich in einzelnen Dörfern noch bis in die jüngste Zeit erhalten hat, fand in Berzdorf durch Gemeinde-Beschluß 1839 ihr Ende.
  4. Da zu dem ungleichen Breitenmaß auf dieser Hufe kein Grund vorliegt (vgl. oben Anmerk. 74) sowie Kartenbild von Berzdorf), so geht daraus hervor, daß bei Vermessung der Hufe Nr. 34 eine bereits festgelegte Grenze zwischen dem v. Schönburgschen und v. Neveshofenschen Anteile bestand.
Empfohlene Zitierweise:
Ernst Krische: Die Siedlungsverhältnisse von Berzdorf auf dem Eigen. In: Neues Lausitzisches Magazin. Görlitz: Selbstverlag der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften, 1929, Seite 229. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:NLM_1929_Seite_229.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)