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1. Der v. Kamenzsche Anteil.

Er umfaßt 7 Hufengüter, jedes zu 12 Ruten, Nr. 2, 3, 6, 8, 12, 13 und 18[1], sowie den in der Mitte liegenden Kretscham[2] (Nr. 11) in Größe von 18 Ruten, im ganzen folglich 8½ Hufe Land. Diese grenzten an den v. Kamenzschen Schönauer Dorfbesitz und liegen zwischen der Scheidebach[3] und dem Oberfiebig[4].

Außer diesem Berzdorfer Anteil gehörten den Gebrüdern Withego, Bernhard III. und Bernhard IV. v. Kamenz ganz Schönau, Ober- und Niederkiesdorf, Neundorf sowie die Hälfte von Dittersbach. Die v. Kamenz sind zugleich die Gründer des Klosters Marienstern (1248). Sie überwiesen bei Gründung dem Kloster von ihrem Besitze in Schönau 18 Hufen Land und 2 Mühlen[5]. Die andere Hälfte von Schönau sowie ihren Berzdorfer Anteil, der an ihren Vertrauensmann und Bevöllmächtigten, einen Ritter Heinrich v. Radeberg aus Görlitz, verlehnt war, verkaufen die Brüder Bernhard V. und Otto v. Kamenz, die Söhne Bernhards IV., 1285 an das genannte Kloster Marienstern[6]. Heinrich v. Radeberg ist zugleich derjenige, dem die Erbauung der Berzdorfer Kirche zugeschrieben wird.

Nachdem ich mich seit Jahrzehnten mit der Geschichte meines Heimatortes Berzdorf beschäftigt hatte, wurde ich in letzter Zeit mit der aufschlußreichen Arbeit von Walter Heinrich „Die fränkische Hufe in der


  1. 1784 wurde das Dorf erstmalig mit Haus- oder Brandkataster-Nummern belegt. 1825 erfolgte eine neue und 1850 die gegenwärtige Numerierung. Alle drei nehmen den Anfang bei der Scheidebach, die zuerst genannten zählen jedoch zugleich die Gebäude über der Dorfstraße mit, während die genannte Zählung von 1850 an der nördlichen Seite der Dorfstraße hinunter und auf der südlichen Seite hinaufführt.
  2. Kretscham ist abgeleitet von dem slavischen Worte Karczam, welcher Gericht bedeutet. Wir finden in Berzdorf 1572 die Bezeichnung Erbgericht für Kretscham; auf ihm ruhte das Recht der Dorfschmiede (welche 1580 bei einem Freimarktkauf [Besitztausch] auf das Scheidebachgut überging), sowie die Brennerei-Gerechtigkeit; diese ward 1881 durch Abbruch der Brennereieinrichtung hinfällig. 1893 ward das Realrecht als Schankstätte von dem Kretschamgut auf den gegenüberliegenden neu erbauten Kretscham übertragen. Über den alten Kretscham s. Wilh. Zachmann, Im Lenz und Frühsommer (1911) S. 123–131.
  3. Quellbach, der die westliche Dorfgrenze mit Schönau bildet, im Volksmund Schöbche genannt.
  4. Der Oberdorfer Fiebig (Viehweg) hat eine Breite von rund 25 Meter (3 Ruten). Vgl. Anmerkung 90, 96 u. 101. S. Joh. Langer, Siedlungs-Studie, N. L. M. Bd. 102 (1926) S. 113; darnach beträgt die Größe der Fiebige im mittleren Mandaugebiet meist nur ⅛ der Vermessungshufe. Dieser Ober-Fiebig bildet zugleich einen Verbindungsweg mit Niecha und Jauernick sowie einen freien Wirtschaftsweg zu Gut Nr. 58 und 18. – 1834 wurde der Niederfiebig zum Streitpunkt eines längeren Prozesses, indem die Nieder-Gemeinde dem Fiebig-Anlieger G. Nautze (Nr. 46) auf Betreiben seines Nachbarn (Gut Nr. 47) das Wegerecht auf dem Fiebige nicht mehr gestatten wollte. Dagegen erhielt der westliche Anlieger nicht nur von neuem das Wegerecht für sein Gut Nr. 40 urkundlich verbrieft, sondern erhielt auch die schriftliche Zusicherung, daß, wenn die Gemeinde den Prozeß mit Nautze verliere, er nur 2 Taler zum Prozeß beizutragen habe. Nautze gewann den Prozeß. Sein Gut kam später in die Hände des Besitzers von Nr. 47.
  5. H. Knothe a. a. O. N. L. M. Bd. 47 (1870) S. 20.
  6. Mariensternsche Urk. gedruckt b. H. Knothe a. a. O. S. 52 und 53.
Empfohlene Zitierweise:
Ernst Krische: Die Siedlungsverhältnisse von Berzdorf auf dem Eigen. In: Neues Lausitzisches Magazin. Görlitz: Selbstverlag der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften, 1929, Seite 220. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:NLM_1929_Seite_220.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)