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Die Königliche öffentliche Bibliothek zu Dresden bildet mit den übrigen zwölf zu Dresden befindlichen Königlichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft einen Theil des Königlichen Hausfideicommisses; die an diesen Sammlungen angestellten Beamten haben jedoch verfassungsgemäss Staatsdienereigenschaft und werden aus Staatsfonds besoldet.

Sämmtliche Sammlungen gehörten während des ersten Theils der hier besprochenen Periode zum Ressort des Königlichen Hausministeriums; als jedoch der Minister des Königlichen Hauses v. Zeschau Exc. am 1. Juli 1869 auf seinen Antrag in den Ruhestand trat, wurde die Oberleitung dieser Sammlungen vom Hausministerium abgezweigt und dafür eine besondere Generaldirection der Königlichen Sammlungen eingesetzt, deren Chef seitdem der Staatsminister, Finanzminister und Minister der auswärtigen Angelegenheiten Freiherr v. Friesen Exc. ist.

Das erste und das letzte der fünf Jahre 1866 bis 1870 waren Kriegsjahre; dazwischen lagen drei Friedensjahre. Der Einfluss beider Kriegsjahre auf die Bibliothek war ein bedeutender, obwohl in beiden Fällen keine dauernd schädlichen Folgen für die Sammlung daraus hervorgingen. Beide Male sank die Benutzung, wie sich aus den unten angeführten Zahlen ergeben wird, gegen das Vorjahr etwa um ein Zwölftel bis Vierzehntel herab (denn das stärkere Herabsinken von 1865 zu 1866 beruht zum Theil auf anderen Gründen); im Jahre 1866 wurde um den Schluss des Juni und den Anfang