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und gelesen sein wird als in der Gegenwart. Wir sehen es ebenso als einen Missbrauch an, wenn Personen, deren Zeit wenig oder keinen Werth hat, um diese werthlose Zeit sich zu vertreiben, nach leichter Unterhaltungslectüre verlangen. Es liesse sich hier noch manche eben so wahre als bittere Bemerkung anknüpfen, die der täglichen Erfahrung entnommen ist. Gegen solche missbräuchliche Benutzer haben die Beamten übrigens an den ernsten Benutzern einen Bundesgenossen; letztere wissen, dass wenn die Benutzung einen gewissen Grad der Ausdehnung noch überschreitet, anderseits, wie es bei vielen stark benutzten Bibliotheken der Fall ist, erschwerende Bestimmungen nicht ausbleiben können, wie z. B. Vorausbestellen der vielleicht erst am nächsten Tage abzuholenden Bücher, oder Beschränkung der zu entnehmenden Bändezahl, strenges Zurückfordern sogleich nach abgelaufenem Termine, u. s. w. Mit solchen und ähnlichen Beschränkungen sind die ernsten Forscher, welche unsere Sammlung benutzen, durchaus nicht behelligt und sollen auch, wie wir hoffen, damit nicht behelligt werden.

Wie weit eine wissenschaftliche Bibliothek, wie die unsere, der allgemeinen Belehrung zu dienen hat, darüber dürfte sich in der Kürze kaum reden lassen. Ihr Hauptzweck aber ist jedenfalls der, Jedermann in seinem Berufe oder in der Vorbereitung zu seinem Berufe zu unterstützen, sei dieser Beruf ein rein wissenschaftlicher oder künstlerischer oder ein amtlicher oder ein praktischer. Gewisse Ausnahmen sind freilich auch bei diesem Zwecke ganz nothwendig; oder sollte etwa die Königliche Bibliothek den Schülern ihre Schulbücher leihen? Ansprüche dieser Art kommen in der That vor. Auch gilt es bei uns für unstatthaft, wenn z. B. ein Lehrer ein Buch von uns leiht, um es etwa ein Semester lang wöchentlich mehrmals in die Schule und wieder nach Hause zu tragen.