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Schüler bei seiner Reception fünfzehn Kreuzer[1] und, wenn er ad lectiones publicas promovirt wird[2], weitere fünfzehn Kreuzer erlegen; auch hat jeder neueintretende Docent die Bibliothek mit einem Buch, nicht unter einem Gulden an Werth, zu beschenken. – Erst Karl Friedrich, dem wir in jeder Beziehung so viel verdanken, ließ die 30 Gulden jährlich wieder abliefern, welche durch seinen Ahnherrn Friedrich V. 1659 für die Gymnasiumsbibliothek gestiftet, aber seit dem Unglücksjahre 1689 nicht mehr ausbezahlt worden waren und von 1754 an bis heute ununterbrochen an die Lyceumskasse entrichtet werden. Zu gleicher Zeit, am 1. März 1754, beschenkte uns der von Wohlwollen gegen unsere Schule beseelte Fürst mit den Dubletten der Hofbibliothek, 48 an der Zahl, und auch 1772 erfreute er unsere nun gedeihlich wachsende Büchersammlung mit einer Reihe von Werken, unter denen wir die 4 Foliobände von Klettenberg’s Scriptores historiae romanae, ed. Haurisius, bemerken.

Da die zwei obersten Jahreskurse[3] von jeher kein Schulgeld zu entrichten hatten, so erlaubte Karl Friedrich, daß die bei dem Eintritte in die Zahl der Exemten der Bibliothek gebührende Aufnahmstaxe auf 30 kr. und seit 1805 sogar auf 1 fl. 21 kr. erhöht wurde; aber bei allen jüngeren Schülern, welche in das Gymnasium traten, ließ er die frühere Gebühr von 15 kr. bis Ende des 18. Jahrhunderts unverändert. Erst 1824 stieg auch sie auf 1 fl. 21 kr. für alle Zöglinge ohne Unterschied, und so wird sie noch immer zum Vortheil der Bibliothek erhoben[4].


  1. Schon in der Durlacher Periode betrug die Eintrittstaxe 15 kr. Vergl. oben S. 98.
  2. Das heißt, wenn er aus der Zahl der obersten Klassenschüler in die 2 letzten Jahreskurse oder in die Zahl der Exemten tritt.
  3. Von 1767 bis 1805 die drei obersten Jahreskurse.
  4. Nach den Karlsruher Lyceumsstatuten von 1824 §. 8 waren ärmere Schüler von dem Eintrittsgelde frei, aber seit der Großh. Oberstudienrathsverordnung vom 6. Sept. 1841 sind sie es nicht mehr. – Nach Obigem bedürfen die Schlußworte der Note auf Seite 98 der vorjährigen Programmbeilage einer näheren Erläuterung und es muß so heißen: