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13 katholische und 2 israelitische Theologie; 210 Jurisprudenz, 85 Medicin, 71 Cameralwissenschaft, 19 Philologie und die übrigen 10 wählten theils den Kriegsdienst, theils technische Fächer.

Das oft erneute Verbot des „Valetschmauses“ (S. 99) gerieth eine Zeit hindurch in solche Vergessenheit, daß wir (Seite 279) sogar berichten mußten, sehr lange bis 1806 habe der Rector unmittelbar im Schullokale jährlich einen Commers erlaubt. Aehnliches kam auch später nur in anderer Weise und in sehr verschiedener Form vor; aber Eine der badischen Mittelschulen gab Anlaß zu dem Generale des Großh. Oberstudienrathes vom 16. October 1854, wornach das Trinkgelage der Abiturienten bei Verlust des Entlassungszeugnisses oder Absolutoriums verboten wurde, welches seitdem erst 8 Tage nach dem Schlußakte jedem Einzelnen auszufertigen und nachzusenden ist.

§. 62. Die Schicksale der Bibliothek unserer Anstalt sind durch den jetzigen Bibliothekar, Professor Bissinger, in seinem Vorworte zu dem Katalog, welchen er im October 1858 zum Drucke befördert hat, geschildert worden und hier nur in einer kurzen Uebersicht darzustellen.

Nachdem unsere erste Büchersammlung während des dreißigjährigen, die zweite aber während des orleanischen Krieges in dem furchtbaren Zerstörungsjahre 1689 zu Grund gegangen war; dauerte es sehr lange Zeit, ehe auch nur ein kleiner Anfang zu der jetzigen dritten gemacht werden konnte. Dieser fällt sogar erst in die 1724 beginnende Karlsruher Periode; denn daß vier Jahre vorher sich noch gar Nichts von Büchern vorfand, die dem Gymnasium gehörten, haben wir oben, Seite 106, gesehen. Aber auch in Karlsruhe geschah bei dem geringen Maße der regelmäßig dazu bestimmten Mittel zuerst nur sehr Wenig und noch die Schulgesetze von 1725 sagen: Damit successive eine compendiose, wenigstens mit den nöthigsten Autoribus und Lexicis versehene Bibliothek angelegt werde, soll jeder