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in neuerer Zeit werden von dem eigentlichen Programme, welches die Chronik und Statistik des Lyceums im laufenden Schuljahre nebst den Lections- und Schülerverzeichnissen mittheilt, 1376 Abdrücke geliefert, von der Beilage aber 950. – Je 100 von Beiden versendet der Großherzogliche Oberstudienrath jährlich in diejenigen 7 deutschen Gebiete, mit deren Mittelschulen ein Programmentausch verabredet ist; diese sind Bayern, Königreich Sachsen, Würtemberg, beide Hessen, Nassau und Coburg-Gotha. – Von Universitäts-Programmen gelangen regelmäßig an uns nicht nur die von Heidelberg und Freiburg, sondern auch die von Bonn, da wir dieser Hochschule eine besondere Verabredung des Programmentausches zu verdanken haben.

§. 61. Was die öffentliche Prüfung und den Schlußakt betrifft, so wurde die Erstere, wie einst zu Durlach, auch nach den frühesten Karlsruher Gymnasialgesetzen von 1725 jährlich zweimal gehalten. Die wichtigere der beiden Prüfungen entschied über die Promotionen und fand in der Woche vor dem Palmsonntage statt (lustratio vernalis), die andere fiel in die Woche vor der Weinlese (lustratio autumnalis). Erst 1811 erschien der zweckmäßige Kirchenrathsbeschluß, jährlich nur Eine öffentliche Prüfung durch Regierungskommissäre vorzunehmen, die andere in der Stille, und ohne das Publikum dazu einzuladen, durch den Schuldirector halten zu lassen. Letzteres geschah während der nächsten vier Jahre im Herbst, aber seit 1815 um Ostern, so daß die Promotionen und die regelmäßige Entlassung zur Universität seit 1815 vom Frühjahr in den Herbst verlegt sind.

Die Zahl der Prüfungstage war schon in Durlach 6 gewesen, den Schlußakt mit inbegriffen; so wurde es auch in Karlsruhe gehalten, aber erst seitdem hier das Gymnasium 1743 wieder zur vollständigen Zahl seiner 6 Klassen gelangte. Als Karl Friedrich später das Abiturientenexamen verschärft und 1774 die Realschule gegründet hatte, dauerte die Prüfung 71/2 Tage, bis 1807 die Reduction mehrerer Gymnasialtheile (Seite 154) eine kürzere Zeit erlaubte. Die Examentage verminderten