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b. Auf die Hofkasse hat Karl Friedrich zur Beförderung einzelner Unterrichtszweige und zur Ermunterung des Fleißes einzelne Zuschüsse angewiesen. Ein Theil derselben wird noch jetzt aus der Hofkasse an das Lyceum mit jährlich 50 fl. als Beitrag zum Singinstitut bezahlt. Andere haben unterdessen ganz aufgehört, aber zwei sind bei der Ausscheidung der Civilliste 1819. ff. von der Staatskasse übernommen worden und fließen aus Letzterer noch jetzt mit jährlich 130 fl., darunter 30 fl. für Prämien und 100 fl. gleichfalls für das erwähnte Singinstitut.

c. Als Karl Friedrich in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts die Dotation des Gymnasiums allmählich vermehrte, wies er die Besoldungserhöhung der älteren Lehrstellen und die ganze Besoldung der neugegründeten Professuren auf die damals sogenannte Landschreiberei an, welche später diesen Namen mit dem der Staatskasse vertauschte.

d. Aus den Kassen der 12 altbadendurlachischen Aemter und des damaligen Hofgerichts floß jährlich ein genau bestimmter Antheil an gewissen Strafgeldern, Taxen und Sporteln, welche urpsrünglich durch Markgraf Friedrich V. 1626 und 1650 dem Gymnasium zugewendet (S. 21 und 24) und durch Karl Friedrich 1754 und in den folgenden Jahren (S. 131) noch erweitert wurden. Sie beliefen sich im Jahre 1767 auf 990 Gulden, 1782 auf 958, mußten aber 1817 reluirt werden und erscheinen noch jetzt in unserer jährlichen Einnahme unter dem Titel „Tax-Aversum“ mit 903 fl. 26 kr., welche der Staat bezahlt.

In dem jährlichen Einnahmebudget des Lyceums stehen also neben diesen 903 fl. 26 kr. die unter a. und b. erwähnten 670 und 130 fl., und die unter a. und c. angedeuteten Besoldungsbeiträge mit 8644 fl. 30 kr., so daß die Summe des jährlichen Staatsbeitrages 10,347 fl. 56 kr. ausmacht. Sie ist sich seit 1825 ziemlich gleich geblieben[1].

Vergleichen wir mit diesen Einkünften die Ausgaben, so rechnet


  1. 1825: 10,177 fl.; 1835: 11,083 fl.; 1845: 10,948 fl.; 1855: 10,348 fl.