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Als im Frühjahr 1775 drei Studenten desertirten, um sich in Straßburg unter das französische Militär anwerben zu lassen, wurden Zwei derselben durch ihre Eltern zurückgekauft; den Einen von diesen, schon früher zuweilen straffällig, condemnirte das Ephorat zu 6 Tagen Carcer und 20 Stockstreichen; der Andere kam, weil bis dahin lobenswerth, mit einfacher Carcerstrafe davon, desertirte aber nach wenigen Wochen nochmals, worauf die Relegation erfolgte und der Calefactor den Befehl erhielt, den Namen des Ausreißers an das schwarze Brett zu schlagen. – Acht Jahre später wurde ein Tertianer[1], welcher 12 fl. entwendet hatte, nicht nur zu 5 Tagen Carcer bei Suppe, Wasser und Brod, sondern auch dazu verurtheilt, während dieser 5 Tage „dreimal öffentlich scharf kastigiret zu werden“. – Selbst als Ephori und Rector am 12. December des verhängnißvollen Revolutionsjahres 1789 von nun an „eine liebevollere Behandlung der Schüler“ verlangten, begnügten sie sich selbst, bei der näheren Erläuterung, damit, die Schläge seien auf seltenere Fälle zu beschränken, in der jetzigen Quinta nur auf Erkenntniß des Rectors und in seiner Gegenwart zu vollziehen, auch in Quarta, so weit das angehe, zu vermeiden; in Tertia, Secunda und Prima wolle man höchstens „6 Streiche mit einem glatten Stecken auf die flache Hand oder auf den hinteren Theil des Leibes“ entweder durch den Lehrer selbst oder besser durch den Schuldiener zulassen; jede schärfere Strafe aber bedürfe der Genehmigung des Rectors. – Als nun 4 Wochen später ein Secundaner (nach unserer jetzigen Klassenbezeichnung zu reden), Wirthssohn aus Frankenthal, ein Subsellium zerschnitt und deßhalb durch den Präceptor Reck mit Schlägen bestraft werden sollte; erklärte der junge Ueberrheiner, er sei nicht nach Karlsruhe gekommen, sich schlagen zu lassen. Das Ephorat, an welches der Fall gelangte, ließ wirklich die Wahl zwischen jener Strafe und dem Austritt dem Fürsorger, Commercienrath Wittmann, und dieser zog, nach


  1. Tertia ist die einzige Klasse, die noch jetzt ihren damaligen Namen trägt.