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den 2 obersten Jahreskursen „ihr Mißfallen an dem verwerflichen Vorurtheile zu erkennen, welches gegen die zu einer vollständigen Bildung unerläßliche französische Sprache noch immer bemerklich sei; auf die Fortschritte in diesem Studientheile werde man eine besonders ernste Aufmerksamkeit wenden“. – Weder dadurch, noch durch scharfe Maßregeln der Lyceumsdirection ließen sich sogar viele sonst wohlgeartete Schüler von der Betheiligung an dem ununterbrochenen Kriege abhalten, zu welchem sich nationale Antipathie, jugendlicher Muthwille und Schülerstolz auf die Anfangsstufen des gelehrten Wissens vereinigt hatten. Im Jahr 1827 erhielt der Vielgeplagte den erbetenen Ruhestand und von nun an übergab die Oberschulbehörde seine Lectionen solchen Klassen-Ordinarien, die sich mit der französischen Sprache in Ländern, wo diese allgemein geredet wird, vertraut gemacht hatten. Dem gleichen Grundsatze, durch welchen der Unterricht in wissenschaftlicher wie in disciplinärer Beziehung auffallend gewann, huldigte auch der neue Lehrplan von 1837. Seitdem beginnen die französischen Lectionen zwar um ein Jahr später, erst in unserer Tertia, aber mit 4 wöchentlichen Stunden, welche sich in folgenden Klassen auf 3 und zuletzt auf 2 beschränken, für den siebenjährigen Kurs zusammen 22 betragen. Sämmtliche 22 hat allmählich, zum großen Vortheil der Anstalt und mit schönen Erfolgen, Ein Professor übernommen[1].

Viel weniger bedacht ist in unserer Anstalt der Unterricht in der englischen Sprache. Zwar schon 1759 erbot sich, ihn unseren ältesten Zöglingen zu ertheilen, ein Vicar Wolf; ob er aber Zuhörer gefunden habe, ist in den Schulakten nicht erwähnt. Dagegen sorgte Markgraf Karl Friedrich 1770 dafür, daß freiwillige Theilnehmer in dieser von ihm hochgeschätzten


  1. Am 18. Febr. 1839 dankte der Großh. Oberstudienrath für den mit Sorgfalt abgefaßten Bericht, welchen der von einem abermaligen Aufenthalt in Frankreich zurückgekehrte Professor Emil Zandt über die Frage erstattet hatte, wie durch Lehramts-Kandidaten der Aufenthalt in jenem Lande für ihren künftigen Beruf am zweckmäßigsten zu benützen sei.