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Anleitung zur „Beredsamkeit in beiden Sprachen“. So steht, erklärlich aus der früheren Gymnasialeinrichtung, unverändert in den damaligen Verzeichnissen seiner Jahrespensa, obwohl in den hier fraglichen Lectionen die Uebung fast nur in deutscher Sprache geschah. Hebel’s Nachfolger in diesem Lehrfache waren Doll, Lang und seit 1832 Gockel. Fragen wir aber nach den Reden der Zöglinge in den Schlußacten, so war schon in Hebel’s Zeit die Mehrzahl deutsch, z. B. 1811 drei neben 2 lateinischen; später blieb immer nur Ein Vortrag in lateinischer Sprache, der aber nach einer Verordnung des Großh. Oberstudienrathes vom Jahr 1841 niemals fehlen darf. Was übrigens durch Böckmann privatim bei uns begonnen und später wieder eingegangen war, das wünschte unsere Konferenz vom 19. December 1834 in den Schematismus der beiden Abtheilungen der obersten Klasse auf’s neue aufgenommen. Der Lehrplan von 1837 willfahrte diesem Wunsche und führte dort je 3 wöchentliche Lehrstunden für deutsche Literaturgeschichte und Beredsamkeit ein.

Dem deutschen Sprachunterrichte in den übrigen Klassen, zuerst in der jetzigen Quinta, Quarta und Tertia, finden wir schon seit dem Ende des vorigen Jahrhunderts je zwei Stunden wöchentlich gewidmet und zugleich die Schüler in Aufsätzen und mündlichen Vorträgen geübt; in dem Schematismus der untersten Abtheilungen bemerken wir erst einige Jahre später Eine, höchstens zwei wöchentliche besondere Lectionen für Elementarübungen, die sich kurz vor 1837 auf 3 Stunden vermehrten. Als 1818 zu viel deutsche Grammatik bei jüngeren Knaben getrieben wurde, erinnerte ein Prüfungsbescheid daran, daß diese Jugend nicht deutsch zu lernen habe; das könne sie schon; auf einen richtigen Ausdruck im Lesen, auf genauere Unterscheidung der Doppellaute, aus leichte Uebungen im mündlichen Nacherzählen und auf Bekanntschaft mit der Orthographie, die aber schon durch schuldige und gewissenhafte Beachtung der schriftlichen Uebersetzungen gefördert werde, solle der Lehrer seinen Unterricht beschränken. – In diesem Sinne erlitt auch die Vorschrift